Rangstellung.
11) der Cabinetssecretär,
12) die Bicariatsräthe,
13) der Probst zu Wurzen,
14) der Decan des Domstifts zu Bautzen,
15) die Königlichen Geschäftsträger an auswärtigen
Höfen, auf die Dauer ihrer Function.
Vierte Classe.
1) die Amtshauptleute,
die Appellationsräthe,
die Bezirksgerichtsdirectoren,
die Consistorialräthe bei dem Landescon-
sistorium,
der Divisionsarzt,
die Finanzräthe,
die Justizräthe,
die Kirchenräthe und die Kirchen= und
Schulräthe bei den Kreisdirectionen,
die Kriegsräthe,
die Kreissteuerräthe,
die Legationsräthe,
die mit dem Dienstprädicate eines Me-
dicinalrathes bei den Kreisdirectionen
angestellten ärztlichen Beisitzer,
die Majors,
die Regierungsräthe,
der Stabsauditeur,
2) die oberste Magistratsperson der Stadt Dresden,
3) die oberste Magistratsperson der Stadt Leipzig,
4) die Oberbergräthe,
die Oberposträthe,
die Oberrechnungsräthe,
die Oberzollräthe,
5)0 die Hofprediger bei der evangelischen Hofkirche,
aanviluai uog cpvu udaijnoa
rouliren nach
dem Dienstalter.
I
)
Rangstellung.
6) die Commissionsräthe und wirk—
lichen Mitglieder der Brand-
versicherungscommission und rouliren
der Generalcommission für ·
» ,.-uachdem
Ablösungen und Gemeinheits- Dienstalter
theilungen, "
die Räthe bei dem katholischen
Consistorium,
7) die Oberforstmeister und rouliren nach dem
die Oberforsträthe Dienstalter.
8) der Landstallmeister, rouliren
die wirklichen Königlichen nach dem
Stallmeister, « Dienstalter.
9) der Director der Forstacademie,
der Director der polytechnischen rouliren
Schule, nach dem
die Rectoren der beiden Landes- Dienstalter.
schulen,
10)0 die Superintendenten,
1 1) die ordentlichen Professoren an der Universi-
tät Leipzig,
12) die Mitglieder des academischen Rathes,
13)0 die Königlichen Leibärzte,
14) die Titularräthe, welchen eines der in der
ersten Unterabtheilung dieses Abschnittes
aufgeführten Rathsprädicate nicht als Attri-
but einer bestimmten Dienststelle, sondern
als persönliche Auszeichnung beigelegt worden
ist, desgleichen die mit ausdrücklicher An-
weisung des Ranges in der vierten Rang-
classe ernannten:
Bergräthe, "
Commerzienräthe,
Hofräthe,
rouliren nach dem
Dienstalter.