Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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soweit sich letztere auf das Düngesalz beziehen und & 7 von demselben Zeitpunkte außer Wirk- 
samkeit treten. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten. 
Dresden, den 2ten December 1862. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Zenker. 
112) Bekanntmachung, 
den Bezirksarmenverein zu Möckern betreffend; 
vom hten December 1862. 
N der Vereinigung einer größeren Anzahl von Ortschaften und Heimathbezirken inner- 
halb des Amtsbezirks Leipzig II., die sich zu Verfolgung von Zwecken der Armenpflege und 
Armenpolizei, beziehendlich in einem zu Möckern errichteten Bezirksarmenhause, gebildet hat, 
unter Bestätigung ihrer Statuten die Rechte einer moralischen Person verliehen worden sind, 
so wird Solches mit dem Bemerken, daß der beregte Verein seinen Gerichtsstand vor dem 
Gerichtsamte Leipzig II. hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 9ten December 1862. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Schmiedel. 
  
Letzte Absendung: am 17ten December 1862.
	        
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