thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Bekanntmachung,  das  Gesuch  der  Stadtgemeinde  Traunstein  um  die  unmittelbare  Unterordnung
unter  die  Kreisregierung  betr.

Staatsministerium  der  Justiz.

Seine  Majestät  der  König  haben  unter'm  31.  vor.  Mts.  im  Hinblicke  auf  §.  5
der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  24.  Februar  1862  „den  Vollzug  des  Gerichtsverfassungsgesetzes
  betr.“  anzuordnen  geruht,  daß  an  die  Stelle  des  in  der  Stadt  Traunstein  bestehenden
  Landgerichtes  vom  1.  Juli  1876  angefangen  für  den  diesem  Gerichte  durch  die  vorbezeichnete
  Verordnung  zugewiesenen  Sprengel  ein  Stadt=  und  Landgericht  trete,  und  daß  die
für  das  Landgericht  Traunstein  ernannten  Beamten  und  Bediensteten  die  Bezeichnung  als
Stadt-  und  Landgerichts-Beamte  beziehungsweise  Bedienstete  zu  führen  haben.

München,  den  6.  Juni  1876.

Dr.  v.  Fäu#sle.

er  General-Secretaͤr:
are  e  Röckelein.

Bekanntmachung,  die  Geschäftsverhältnisse  des  k.  Stadtgerichtes  Fürth  und  des  k.  Landgerichtes
daselbst  betr.

Staatseministerium  der  Justiz.

Seine  Majestät  der  König  haben  unter'm  7.  d.  Mts.  im  Hinblick  auf  §.  18  des
Landtagsabschiedes  vom  28.  April  1872  Allerhöchst  anzuordnen  geruht,  daß  vom  1.  October
1876  angefangen  das  kgl.  Stadtgericht  Fürth  mit  dem  kgl.  Landgerichte  daselbst  zu  Einem
Gerichte  unter  der  Bezeichnung  „k.  Stadt=  und  Landgericht  Fürth“  vereinigt  werde.

München,  den  12.  Juni  1876.

Dr.  v.  Fänfle.

Der  Generalsecretär:
Ministerialrath  Röckeleln.