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Beilage 10.
Vergütungsanerkenntniß
für
den Bezirk (Kreisniö 8
Provinz Staat
Nachdem durch den Herrn Regierungscommissär N. N. die Liquidation über
die von den Gemeinden des (Bezirks oder Kreises) im Monat für Rechnung des
(N. N. Contingents, Deutschen Bundes) gemachten Militärleistungen eingereicht und nach
erfolgter Revision als richtig anerkannt und festgestellt worden ist, so wird hiermit in Gemäß-
heit des §& 48 der von der hohen Deutschen Bundesversammlung unter genehmigten
Bestimmungen über Leistung der Kriegsbedürfnisse für das Deutsche Bundesheer anerkannt,
daß (das N. N. Contingent oder der Deutsche Bund) an den (Bezirk, Kreis) für nachstehende
Leistungen folgende Vergütungsbeträge schuldig geworden ist:
1) für Quartier= und Etappenverpflegung
a) Mundportionen einschl. des Brodes zu
bö). Mundportionen ausschl. des Brodes zu
2) für Lieferungen in das Magazin N. N.
a) -, Roggen zu
b) Hafer zu
c) Heu zu
d) Stroh zu
u. s. w.
zusammen
inWorten............·..............................
Die Richtigkeit dieser Vergütungssumme wird mit dem Bemerken anerkannt, daß
a) bis heute darauf keine Abschlagszahlungen erfolgt sind,
b) die Verzinsung der benannten Vergütungssumme zu 4 Procent mit dem
liihren Anfang nimmt,
C) die Originalbescheinigungen der Truppen und Dienstzweige über obige Leistungen der
unterzeichneten Stelle von dem obengenannten Herrn Regierungscommissär richtig
übergeben worden sind.