Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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Unterkunft während 
  
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Wirklich präsente Stärke derselben am 
  
  
  
1sten des Monats Beamte, 
Benennung .- 
.. " » * gegen Be- 
der Truppentheile und Heeres= vom Offiiers= vom Unterofficierr Pferde 
Z„ range abwärts in Casernen, bürger- 
anstalten, sowie der Corps 2., mit mit lichen Quartieren rc. 
. . Z schwerer leichter 
welchen sie zugetheilt sind. Nicht— i Gesammttage 
Streit- streit- Streit- Nicht: Wie viel!Officiere und 
bare. 5 are 4 bare. streitbare. Ration. Tage.Beamte zehnfach 
' » gerechnet). 
  
  
  
  
  
  
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1) Bei der Bundesarmeecorps unter den Befehlen des Generals JN. N. 
a) Hauptguartier des Armeecords 8 4 20 18 30 10 1 6 2528 
b) 1. Infanterie-Regiment mit 2 Bat. 44 1710 31 — . 21144 17872 
u. s. w. i 
: 
2) Bei dem detachirten Corps . . . . . .. . unter den Befehlen des Generals N. N. 
a) Hauptgquartier des Corps 6 3 14410 20 30 3420 
6)2. Bataillon des 7. ZInf.Regiments 19) 2 842 15 — 12½% 32010 
u. s. w. 
Hauptsumme für den Monat Mai 18. 58189 19217|472 19132415 527780 
Hiernach sind für den Monat Mai 18 folgende Beträge zu liquidiren: Gulden 6 Kr. 
527,780 Tage Unterkunft in Casernen u. s. w. zu 2 Kr. 
216,990 = " in Lagern u. s. w. zu 4 Kr. ,- 
108,956 Menageportionen zu 15 Kr. 
501,814 Quartier= und Magazinsportionen zu 22 Kr. " 
57,390 schwere Rationen zu 42 Kr. ....,s.. 
72,450 leichte -zu 34 Kr. ...... 
Summe 
  
  
  
Daß die angegebene Stärke des N. N. Bundescontingents nach dem Rapporte auf 1sten Mai 18 
richtig ist und die Unterkunft und Verpflegung während dieses Monats wirklich in der angegebenen Art statt- 
gefunden hat und folglich die vorstehenden Beträge hierfür zu liquidiren sind, wird hiermit amtlich bestätigt. 
N den . ten 18.
	        
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