Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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Vortrag. 
  
Die auf der Vorseite specificirte, wirklich präsente Stärke (excl. Commandirte, Beurlaubte, Kranke und Vermißte) des 
Contingents betrug nach dem Rapporte auf 1sten * 18 
Während des genannten Monats fand die unterkunft und Verpflegung in folgender Weise statt: 
A. Unterkunft. 
b 8 n Bundesgebäuden oder in Quartieren, für welche aus Bundesmitteln die Quartierentschädigung 
ezahlt wurde: 
a) mit Beistellung der Einrichtung, des Lagerstrohes, der Heizung und Beleuchtung Seitens des Bundes dieser Fall trat 
während der feindlichen Einschließung vom 16.—30. einh . 
b) mit Beistellung der Einrichtung, aber ohne die anderen Bedürfnisse, Seitens des Bundes 
J) mit Beistellung der Einrichtung Seitens des Contingents, aller übrigen Bedürfnisse Seitens des Bundes **x 
obiger Einschließung) . . 
d) mit Beistellung der Einrichtung und aller übrigen Bedürfnisse Seitens des Contingents 
2) In Contingentscasernen oder in Quartieren auf Contingentsrechnung: 
a) mit Einrichtung und allen anderen Bedürfnissen Seitens des Contingents beigestellt 
b) mit sinrchn Seitens des Contingents, aber allen anderen Bedürfnissen Seitens des Sundes iwäbren obiger 
Einschließung) 
B. Verpflegung. 
1) Auf Rechnung des Contingents Eis zum Eintritte des Velagerungsstands); 
a) durch Menage 
b) durch Quartierverpflegung. 
2) Aus Bundesmagazinen (während der Einschließung vom 10. 30.) 
Hiernach sind für den Monat 18. folgende Beträge zu liquidiren: 
ulden. uzer. 
A. Für Unterkunft. E Kreuz 
Zu 1a. oben, da die Leistungen vom Bunde unmittelbar geschahen . . — — 
Zu 1b. oben. für (2115 r 10) + 56475 — 77625 Tage zu 2 Kr. 
Zu 1c. oben, für (600— 10) 1. 14700 = 20700 Tage zu ? Kr 
Zu 1d. oben, für eine gleiche Zahl von 20700 Tagen zu 11 Kr. 
Zu 2a. oben, für (600 — 10) 1. 28335 — 34335 Tage zu 2 Kr. 
Zu 2v. oben, für eine gleiche Zahl von 34335 Tagen zu 11 Kr. 
B8. Für Verpflegung. 
Zu 1a. oben, für 102825 Portionen zu 15 Kr. 
für 1860 schwere Rationen zu 42 Kr. 
für 3865 leichte Rationen zu 34 Kr. 
  
  
  
Zu 2. oben, da die Verpflegung aus Bundesmitteln geschah v " — — 
Summe 
Daß die angegebene Stärke des Besatzungscontingents der Bundesfestung nach dem Rapporte 
auf lsten 18 richtig ist und die Unterkunft und Verpflegung während dieses Monats wirklich in der an- 
  
gegebenen rt sattgesunden hat und folglich die vorstehenden Beträge hierfür zu liquidiren sind, wird hiermit amtlich bestätigt.
	        
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