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2) Etappen- und Quartierverpflegung.
8 19. Verpflegung der Truppen durch die Quartierträger.
§ 20. Verpflegung der Pferde und des Schlachtviehs.
3) Magazinsverpflegung.
§ 21. Anlage von Militärmagazinen »
a) auf Rechnung der einzelnen Contingente,
b) auf Bundesrechnung
§ 22. Füllung der Magazine
a) durch freien Ankauf,
b) durch Landeslieferungen.
§ 23. Festsetzung der Rayons für die Landeslieferungen.
8 24. Vollzug der Landeslieferungen.
§ 25. Vergütung der Landeslieferungen.
4) Feldhospitalverpflegung.
§ 26. Feldhospitalverpflegung.
§ 27. Verpflegungssätze für die Hospitäler.
§ 28. Beschaffung der Hospitalbedürfnisse.
§ 29. Verpflegung von Kranken und Verwundeten in fremden Hospitälern.
5) Sorge für kranke Pferde.
8 30. Analoge Behandlung mit der Hospitalverpflegung.
6) Verpflegung der Besatzungen in den Bundesfestungen und in erober-
ten feindlichen Festungen.
8§ 31. Verpflegung in den Bundesfestungen bis zum Eintritte des Belagerungszustands
8 32. Verpflegung in den Bundesfestungen während einer Belagerung.
8 33. Verpflegung in eroberten feindlichen Festungen und Proviantirung derselben.
7) Verpflegung der Kriegsgefangenen.
8 34. Verpflegung der dem Feinde abgenommenen Kriegsgefangenen.
§ 35. Kosten für an den Feind verlorene Kriegsgefangene.
dI
D. Transport und sonstige Verkehrsmittel, Boten und Wegweiser.
§ 36. Leistung von Vorspann und Wassertransporten, Boten und Wegweisern.
8 37. Benutzung der Eisenbahnen.
8 38. Benutzung der Telegraphen.
8 39. Benutzung sonstiger Verkehrsanstalten.
E. Hand= und Fuhrdienste zu Bauten für Kriegs zwecke.
§ 40. Für permanente Festungsanlagen im Bundesgebiete.
§ 41. Für feldmäßige Befestigungen, Weg= und Brückenbauten.
F. Abtretung von Gebäuden, Grundstücken und anderem Eigenthume zu Bauten
und sonstigen Kriegszwecken.
§ 42. Verbindlichkeit zur Abtretung im Kriegsfalle.
§ 43. Bestimmungen über die Entschädigungsleistung.