Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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2) Etappen- und Quartierverpflegung. 
8 19. Verpflegung der Truppen durch die Quartierträger. 
§ 20. Verpflegung der Pferde und des Schlachtviehs. 
3) Magazinsverpflegung. 
§ 21. Anlage von Militärmagazinen » 
a) auf Rechnung der einzelnen Contingente, 
b) auf Bundesrechnung 
§ 22. Füllung der Magazine 
a) durch freien Ankauf, 
b) durch Landeslieferungen. 
§ 23. Festsetzung der Rayons für die Landeslieferungen. 
8 24. Vollzug der Landeslieferungen. 
§ 25. Vergütung der Landeslieferungen. 
4) Feldhospitalverpflegung. 
§ 26. Feldhospitalverpflegung. 
§ 27. Verpflegungssätze für die Hospitäler. 
§ 28. Beschaffung der Hospitalbedürfnisse. 
§ 29. Verpflegung von Kranken und Verwundeten in fremden Hospitälern. 
5) Sorge für kranke Pferde. 
8 30. Analoge Behandlung mit der Hospitalverpflegung. 
6) Verpflegung der Besatzungen in den Bundesfestungen und in erober- 
ten feindlichen Festungen. 
8§ 31. Verpflegung in den Bundesfestungen bis zum Eintritte des Belagerungszustands 
8 32. Verpflegung in den Bundesfestungen während einer Belagerung. 
8 33. Verpflegung in eroberten feindlichen Festungen und Proviantirung derselben. 
7) Verpflegung der Kriegsgefangenen. 
8 34. Verpflegung der dem Feinde abgenommenen Kriegsgefangenen. 
§ 35. Kosten für an den Feind verlorene Kriegsgefangene. 
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D. Transport und sonstige Verkehrsmittel, Boten und Wegweiser. 
§ 36. Leistung von Vorspann und Wassertransporten, Boten und Wegweisern. 
8 37. Benutzung der Eisenbahnen. 
8 38. Benutzung der Telegraphen. 
8 39. Benutzung sonstiger Verkehrsanstalten. 
E. Hand= und Fuhrdienste zu Bauten für Kriegs zwecke. 
§ 40. Für permanente Festungsanlagen im Bundesgebiete. 
§ 41. Für feldmäßige Befestigungen, Weg= und Brückenbauten. 
F. Abtretung von Gebäuden, Grundstücken und anderem Eigenthume zu Bauten 
und sonstigen Kriegszwecken. 
§ 42. Verbindlichkeit zur Abtretung im Kriegsfalle. 
§ 43. Bestimmungen über die Entschädigungsleistung.
	        
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