Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro.  4.  1819.  i
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Negierungs-Blakt.

 

Samstag,  25.  Januar.

 

Organisation  der  unteren  Staats-Verwaltung  in  den  Departements  der  Justiz
und  des  Innern.

Wilhelm,
von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg.

Schon  vor  mehreren  Jahren  sind  in  der  unteren  Staats-Verwaltung  Unseres
  Kbniareichs  wesentliche  Märgel  fühlbar  geworden,  und  insbesondere  hat
man  allgemein  anerkannt,  daß  die  Oberamts-Verwaltung  den  gerechtesten  und
dringendsten  Forderungen  großentheils  nicht  entspreche.

Die  Absicht  sse  zu  verbessern  hat  nach  und  nach  auf  verschiedene  Mittel  geführt;
  man  hat  Kreis-Aemter  (nachher  Landvogteyen)  als  Mittelstellen  zwischen
der  Regierung  und  den  O'erämtern  angeordnet,  die  vormaligen  wenigen  Unter-Amteyen
  bis  auf  eine  bedeutende  Zahl  vermehrt,  zur  Reoision  der  Gemeindeurd
  Stifiungs  =  Fechnungen  eigene  unmsttelbare  Beamte  aufgestellt,  für  die  Administration
  der  Siiftungen  belondere  Bezirkes-Aewter  eingeführt,  decernirende  Provirrial
  =  Justiz-Collegien  für  die  e  ste  Civil-Instanz  und  für  jede  Landvogtey  eine
Criminal-Beamtung  errich  er.

Diese  Anstalten  seibst  aber  sind,  mancher  legislativen  Correctionen  ungeachet,
  auf  dem  Landtage  von  „815  Gegenstéde  von  Beschwerden  geworden,  welchen
in  mehreren  Punkien  die  Reglerung  ihre  Anerkennung  nicht  versagen  konnte.