– 172 —
170 bei dem Bergschuppengebäude zu Freiberg, von dem Bergamte daselbst;
18) bei den zu den fiscalischen Bergwerken und Stolln gehörigen Gebäuden, einschließlich
der Porzellanerdenzeche bei Aue, von den betreffenden Bergämtern;
19) bei der Antonshütte, von dem Bergamte Schwarzenberg;
20)0 bei der Marienberger Zinnhütte, von dem Bergamte daselbst;
21) bei den Bergmagazingebäuden zu Freiberg und Marienberg, von den Bergämtern daselbst;
12) bei den zur Generalschmelzadministration gehörigen Gebäuden, von dem Oberhüttenamte;
23)0 bei den Gebäuden des Blaufarbenwerks Oberschlema, des Kupferwerks Grünthal und der
fiscalischen Steinkohlenwerke im Plauenschen Grunde, von den Administrationen derselben;
24) bei den Kalkwerksgebäuden, von den Administratienen der fiscalischen Kalkwerke und
Marmorbrüche;
25) bei den Gebäuden der Porzellanmanufactur zu Meißen, von der Administration derselben;
260 bei den Gebäuden des Braunkohlenwerks zu Kaditzsch, von dem Rentamte Grimma;
27) bei den Gebäuden der Staatseisenbahnen, von den Directionen der letzteren;
28) bei den Postgebäuden, von den Postämtern;
29) bei den Salzniederlagegebäuden, von den Salzverwaltereien;
30)0 bei den Floß= und Holzhofsgebäuden, von den Floßmeistern und Holzverwaltern;
31) bei den Chaussee= und Brückengeld-Einnahmegebäuden, von den Rentämtern;
32) bei den Lotteriegebäuden, von der Lotteriedirection;
33) bei den Zoll= und Steuergebäuden, von den Hauptzoll= und Hauptsteuerämtern;
34) bei den Forst= und Jagdgehäuden, von den Rentämtern und beziehendlich der Amts-
bauverwaltung zu Dresden;
350 bei den Gebäuden der Kammergüter und fiscalischen Mühlen, von den Rentämtern
und beziehendlich der Amtsbauverwaltung zu Dresden;
360 bei den Münzgebäuden, von der Münzverwaltung;
37) bei dem Forstacademiegebäude zu Tharand und den Folgengutsgebäuden zu Gersdorf,
von dem Rentamte Tharand; «
38) bei dem Canzleigebäude des Cultusministeriums, von der Amtsbauverwaltung zu Dresden;
39) bei den aus der Staatscasse zu unterhaltenden Kirchen-, Schul= und Geistlichen-Wohn-
gebäuden, von den Rentämtern und beziehendlich der Amtsbauverwaltung zu Dresden;
40) bei den, dem Königlichen Hofe reservirten Gebäuden, soweit solche der Brandversicher-
ung unterliegen, von den Rentämtern und der Amtsbauverwaltung zu Dresden
zu besorgen sind.
Dresden, den 1 sten April 1864.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen. Sturten
# —####-O ——
betzte Absendung: am 13ten April 1864.