Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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GeseW-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
Gtes Stück vom Jahre 1864. 
  
  
  
  
– .—.. —–— — 
34) Deeret 
wegen Bestätigung des ersten Nachtrags zu den Statuten der Zweigeisenbahn- 
gesellschaft zu Großenhain; 
vom 15ten März 1864. 
M Allerhöchster Genehmigung ist von dem Ministerium des Innern der anliegende erste 
Nachtrag zu den unterm 6ten October 1862 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1862, 
Seite 573) bestätigten Statuten der Zweigeisenbahngesellschaft zu Großenhain mit der Wirk- 
ung bestätigt worden, daß den Bestimmungen desselben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 5ten März 1864. 
Meinisterium des Innern. 
— Frhr. v. Beust. 
Ister Nachtrag 
zu den Statuten der Zweigeisenbahngesellschaft zu Großenhain. 
Das in den §#§ 3 und 11 der Statuten vom isten-Mai 1862 gedachte Anlagecapital 
wird auf einhunderttausend Thaler erhöht und durch 850 Stück Actien (bezeichnet Serie I, 
Nr. 1 bis 850) von je 100 Thlr. und 300 Stück (bezeichnet Serie II, Nr. 1 bis 300) 
von je 50 Thlr. aufgebracht. 1 
Von diesen Actien sind von Serie I, die Nr. 1 bis mit Nr. 782, sowie von Serie II die Nr. 1 
bis mit Nr. 299 mit einem Gesammtbetrage von 93,150 Thlr. nach Maßgabe der Statuten 
vollständig eingezahlt worden. 
1864. 25 
Demuth.
	        
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