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GeseW-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
Gtes Stück vom Jahre 1864.
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34) Deeret
wegen Bestätigung des ersten Nachtrags zu den Statuten der Zweigeisenbahn-
gesellschaft zu Großenhain;
vom 15ten März 1864.
M Allerhöchster Genehmigung ist von dem Ministerium des Innern der anliegende erste
Nachtrag zu den unterm 6ten October 1862 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1862,
Seite 573) bestätigten Statuten der Zweigeisenbahngesellschaft zu Großenhain mit der Wirk-
ung bestätigt worden, daß den Bestimmungen desselben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 1 5ten März 1864.
Meinisterium des Innern.
— Frhr. v. Beust.
Ister Nachtrag
zu den Statuten der Zweigeisenbahngesellschaft zu Großenhain.
Das in den §#§ 3 und 11 der Statuten vom isten-Mai 1862 gedachte Anlagecapital
wird auf einhunderttausend Thaler erhöht und durch 850 Stück Actien (bezeichnet Serie I,
Nr. 1 bis 850) von je 100 Thlr. und 300 Stück (bezeichnet Serie II, Nr. 1 bis 300)
von je 50 Thlr. aufgebracht. 1
Von diesen Actien sind von Serie I, die Nr. 1 bis mit Nr. 782, sowie von Serie II die Nr. 1
bis mit Nr. 299 mit einem Gesammtbetrage von 93,150 Thlr. nach Maßgabe der Statuten
vollständig eingezahlt worden.
1864. 25
Demuth.