Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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sind, so wird Solches mit dem Bemerken, daß der genannte Verein seinen Gerichtsstand vor 
dem Gerichtsamte Oelsnitz hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 30sten April 1864. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. 
Schmiedel. 
X& 460 Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten der Zöblitzer Serpentinstein-Actiengesellschaft 
in Hamburg; 
vom ien Mai 1864. 
N Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 14, Ab- 
satz 2 der Statuten der Zöblitzer Serpentinstein-Actiengesellschaft in Hamburg enthaltene 
Rechtsvergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des 
Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent- 
halben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 7ten Mai 1864. 
Ministerium des Innern. 
— Für den Minister: 
Kohlschütter. 
Demuth. 
Statuten 
der Zöblitzer Serpentinstein-Actiengesellschaft in Hamburg. 
2. 2C. 
#14. Dem Directorium steht die oberste Leitung des gesammten Unternehmens der 
Gesellschaft zu.
	        
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