Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

Ort und Name 
des 
— — 
  
Bezeichnung des Objects nach 
212 
Tag 
der 
  
Eigenthümers 
vom 
betreffenden 
Versicherungsobjecte. 
seiner Bestimmung 
und 
Benutzung. 
der 
Nummer 
dem 
Buch- 
staben 
im Cataster. 
Aushändigung 
des 
Anmelde= und 
beziehendlich 
Versicherungs- 
scheins, von 
welchem an die 
Versicherung 
beginnt. 
  
  
Eingeschätzte 
Versicherungs- 
einheiten. 
Ueuer -*½'m 
zuwachs Mehr- 
durch bis= betrag 
her nicht bei schon 
aerhert versicherten 
Objecte. Objerten. 
  
  
1. Stadt Altenberg. 
Ernst August Behr 
Der Staatsfiscus 
2. Dorf Bärenfels. 
Johann Christian Martin 
3. Stadt Geising. 
Johann Wendschuh. 
peter Hantusch 
4. Dorf Oberpöbel. 
Johann Erust Müller 
  
ein Wohngebäude 
ein Chausseegelder- Einnahme- 
gebäude 
ein Wohngebäude 
das gehende und treibende 
Zeug zweier Mahlgänge 
das verbesserte Wohn- und 
Schmiedegebäude 
das Wohn= und Wirthschafts- 
gebäude 
das Holsschuppengebäude 
123 B. 
275 
27 B. 
19 
S□ 
16 
  
  
11. Januar 1864 
8. März „ 
26. April „ 
2. Februar / 
6. 1 77 
27. April „ 
27. „ « 
  
  
295 
430 
2,100 
540 
Bei 
99 
45 
63 
Sa. 108 
  
Anmerkungen: 1) Bei Berechnung der vorstehenden Stückbeiträge ist angenommen worden, daß außerordentlich 
Beiträge nicht zu erheben sind. 
2) Bezüglich der von den Oberlausitzer Ortschaften zum Schuldentilgungsfond zu erhebenden ungs 
abzuliefernden Stückbeiträge ist die auf dem Formulare sub XIX a unt Punkt 5 zu lesends 
Anmerkung zu wiederholen.
	        
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