Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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XXVII 
  
Prüfungen im Hufbeschlage — Ergänzung der Bestimmungen in 88 1 
und 12 der deshalb erlassenen Verordnung vom 15ten April 1863 
Prüfungsbehörde — als solche bleibt die chirurgisch-medicinische Academie 
für Wundärzte, Mbotheker, bebammen r und Gerichtsärzte in Wirk- 
samkeit 
R. 
Radeburg — inwieweit der Vorschuß= und Creditverein daselbst von der 
Stempelabgabe befreit ist . 
Rammelsberg zu Freiberg — Bestätigung der Statuten des dasigen Me. 
tallbergbauvereins „Friedrict 
Rechtshülfe, gegenseitige, — Erläuterung von Art. 49 der mit der Herzog= 
lich Altenburgischen Regierung getroffenen Uebereinkunft über deren 
23sten Mai 
Leistung vom sten Jum 1840. 
— — Erläuterung von Art. 49 der mit der göniglic Preußischen Ne- 
  
gierung abgeschlossenen Uebereinkunft über deren Leistung vom 
14ten October 
dosten November 1839 
Recognitionsatteste — welchen im Auslande angestellten diesseitigen Con- 
sularbeamten das Befugniß zu deren Ausstellung ertheilt worden ist. 
Regalbergbau — Gesetz über die von demselben zu erhebenden Steuern 
— trritt mit dem Anfange des Jahres 1865 in Wirksamkeit 
— Ausführungsverordnung dazu . . 
— Abänderung einiger Bestimmungen des Gesetzes über selbigen? vom 
22 sten Mai 1851 und der Verordnung vom 16ten December 1851 
Regulatir für die Sparcasse zu Elsterberg — wird bestätigt. 
– fur die Sparcasse zu Eisenberg mit Moritzburg — wird bestätigt 
Reichenbach — Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des 
Bahnhofs der Sächsisch-Bayerischen Staatseisenbahn daselbst 
welche Flur davon betroffen wirde 
Reichenbach und Löbau — Gröffnung der daseibst errichteten Telegraphen- 
vereinsstationen 
Reisepässe — Einführung neuer dormulare 4 venselben vom lsten Jannar 
1865 an 
Rentenbank, s. Altersrentenbank. 
Rettungshaus zu Oppach — Bestätigung der Statuten für dasselbe . 
Rinderpest in den Ländern des Oesterreichischen Kaiserstaats — Milderung 
der deshalb gegen das Königreich Böhmen noch bestehenden Sperr- 
maßregeln . 
— das Einbringen von Steppenvieh aus gonisen rbe der Dester. 
reichischen Staaten bleibt verboten .. . 
AusbruchderselbenimKonigreicheBohmen.. 
— Maßregeln zu Verhütung der Einschleppung derselben. 
deren Außerkraftsetzung 
Rochlitz — Eröffnung der dasigen Lelegraphenstatin für vie allgemeine 
Correspondenz 
n—]ijese — Sagische, — 
derselbeen 
Bestätigung der Statuten 
Tag. 
17 Mai 
1 Sept. 
2 Jan. 
4 Jan. 
4 Nov. 
2 April 
1 Nov. 
10 Oct. 
10 Oct. 
6 Dec. 
(11 Nov. 
14 Nov. 
14 April 
18 April 
23 Nov. 
23 Nov. 
16 Nov. 
28 Nov. 
16 Aug. 
25 Juli 
25 Julie 
17 Oct. 
2 Nov. 
3 Dec. 
20 Aug. 
2 März 
  
  
Seite. 
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427 fFg. 
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350 
421 fg. 
285 
166 
  
47 
Paragraph.
	        
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