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68) Deeret
wegen Bestätigung der Statuten der Maschinenbauarbeiter-Compagnie zu
Chemnitz;
vom 1#ten Juni 1864.
Neckem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im & 11 der
Statuten der Maschinenbauarbeiter-Compagnie zu Chemnitz enthaltene Rechtsvergünstigung zu
bewilligen Allergnädigst geruht haben, so bat das Ministerium des Innern diesen Statuten die
nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben
genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 1 1ten Juni 1864.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
w Dr. Weinlig.
Demuth.
Statuten
der Maschinenbauarbeiter-Compagnie zu Chemnitz.
ꝛc. ꝛc.
11. Untergegangene, verlorene oder sonst ihren Inhabern abhanden gekommene Talons
oder Coupons werden auf Antrag des Betheiligten, nach vorgängiger, bescheinigter Erlassung
von Edictalien und auf den Grund der sodann rechtskräftig erfolgten Präclusion dritter Inter-
essenten, durch eine öffentliche Bekanntmachung des Vorstands amortisirt und statt derselben.
dem Betheiligten Duplicate ausgefertigt.
In Betreff der Erlassung der Edictalien und der Präclusion finden die wegen Mortifi-
cation Königlich Sächsischer Staatspapiere jetzt oder künftig geltenden Vorschriften durch-
gängig analoge Anwendung.
Die competente Behörde für das Edictalverfahren ist das Königliche Gerichtsamt im Be-
zirksgerichte zu Chemnitz.
ꝛc. 2c.