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§ 22. Der in § 7 und 9 gedachte Anschlag und das im 16 gedachte Protocoll ist
mit den je nach dem einzelnen Falle nöthigen Aenderungen nach dem Muster der unter Aund B
anliegenden Schemas abzufassen.
§ 23. Für diejenigen Fälle, wo die Leitung der Wahl noch ferner in der Hand der
Obrigkeit bleibt, hat es bei dem zeitherigen Verfahren, soweit nicht eine Aenderung desselben
durch die Vorschrift im letzten Absatze von & 7 des Gesetzes und durch die wegen der Stimm-
berechtigung der Unansässigen und deren Ausübung im §& 9 getroffenen Bestimmungen bedingt
wird, zu bewenden.
Dresden, am 1 2ten Juli 1864.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
A.
Schema für den Wahlanschlag.
I. Für den im § 7 gedachten Anschlag.
1) Für eine regelmäßige Ergänzungswahl von Ausschußpersonen nach Ss 43 und 44
der Landgemeindeordnung,
a) wenn sie durch Urwahl geschieht (§. 7).
Welcker.
Bekanntmachung.
Mit Ende dieses Jahres scheidet aus dem Gemeinderathe ein Dritttheil der Ausschuß-
personen aus, und es sind an Stelle der Ausscheidenden
3 Ausschußpersonen aus der Elasse der Begüterten,
2 GCEGertner,
1 —— — 2Hiäisler,
2 — —— -Unansässigen
= *
zu wählen.
Die Wahl findet
a) für die Ansässigen Montag den 15ten November dieses Jahres in den Stunden
von 10 Uhr Vormittags bis 12 Uhr Mittags,
b) für die Unansässigen denselben Tag in den Stunden von 4 Uhr Nachmittags bis
6 Uhr Abends
im Winklerschen Gasthofe
statt, und werden daher