Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

259 — 
B. 
Schema für das Wahlprotocoll. 
1) Für eine Urwahl nach § 7. 
Lauterbach, 
den 15ten November 1864. 
Zur Vornahme der Wahl von 
3 Ausschußpersonen aus der Classe der Begüterten, 
2 - Gertner, 
1 Heusler 
hatten sich heute Vormittag 10 Uhr in dem Winklerschen Gasthofe 
der Gemeindevorstand N., 
ingleichen der bestellte Wahlausschuß, bestehend aus 
dem Gemeindeältesten N., 
den beiden Gemeinderathsmitgliedern N. und N., 
sowie den beiden nicht zum Gemeinderathe gehörigen Gemeindemitgliedern, dem 
Begüterten N. und dem Hausbesitzer N., 
nebst dem unterzeichneten Schriftführer eingefunden, auch erschienen nach und nach folgende 
stimmberechtigte ansässige Gemeindemitglieder: 
1) der Begüterte N. (Nr. 5 der Stimmliste)), 
2) der Häusler N. (Nr. 71 der Stimmliste), 
3) u. s. w. 
Einem jeden der erschienenen Wähler wurde durch den Gemeindevorstand ein mit fort- 
laufender Nummer, sowie mit dem Gemeindestempel versehener Stimmzettel ausgehändigt, 
auch behielt der Gemeindevorstand einen solchen für sich selbst zurück. 
Nach Verfluß der 1 2ten Stunde wurde durch den Gemeindevorstand die Eröffnung 
gemacht, daß nunmehr keine weiteren Stimmzettel ausgegeben würden, und wurden die nach 
und nach in den Stimmkasten eingelegten Stimmzettel herausgenommen, sodann aber sowohl 
vom Gemeindevorstande, als zur Controle von dem Gemeindeältesten N. die Zettel gezählt, 
sowie die aufgeschriebenen Namen laut verlesen und ausgezählt, wobei sich ergab, daß 
100 Stimmzettel abgegeben worden waren, und daß 
1864. 38
	        
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