Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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a) aus der Classe der Begüterten 
N. 90 Stimmen, 
N. 89 
N. 70 — 
N. 40 
N. 11 — 
b) aus der Classe der Gärtner 
N. 86 Stimmen, 
N. 54 — 
N. 45 — 
N. 15 - 
c) aus der Classe der Häusler 
N. 40 Stimmen, 
u 
N. 40 - 
N. 12 - 
N. 5 - 
N. 3 - 
erhalten hatten. 
Dieses Ergebniß, und daß sonach 
zu a) aus der Classe der Begüterten 
N., N. und JN., 
zu b) aus der Classe der Gärtner 
N. und N. 
als gewählt zu betrachten seien, 
zu e) aber aus der Classe der Häusler 
unter den mit gleichen Stimmen bedachten N. und N. eine Loosziehung zu veranstalten sei, 
wurde den Anwesenden bekannt gemacht und hierauf zu der nurgedachten Loosziehung ver- 
schritten, wobei das Loos auf N. fiel. 
Hierauf sind die Stimmzettel in einen Umschlag zusammengepackt und letzterer sowohl 
durch den Gemeindevorstand mit dem Gemeindesiegel, als auch durch den Gemeindeältesten N. 
mit seinem Siegel versehen worden. 
So geschehen, vorgelesen und genehmigt 
N., Gemeindevorstand. N., Schriftführer. 
N., 
N. Mitglieder des Wahlausschusses. 
 
	        
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