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Stimmzettel durch den Gemeindevorstand ausgehändigt, auch behielt der Gemeindevorstand einen
solchen für sich selbst zurück.
Nachdem sodann die in den Stimmkasten eingelegten Stimmzettel herausgenommen worden
waren, wurden sie sowohl vom Gemeindevorstande, als zur Controle von dem Gemeinde-
ältesten N. gezählt, sowie die aufgeschriebenen Namen laut verlesen und ausgezählt, wobei sich
ergab, daß 10 Stimmzettel abgegeben worden waren, und daß
der Begüterte —. 6 Stimmen
und
der Hausbesitzer N. 4 O
erhalten hatten, mithin
der Begüterte N.
als gewählt zu betrachten war.
Hierauf wurde in derselben Weise für die Stelle des ersten Gemeindeältesten gewählt, wobei
der Strumpffactor N. 5 Stimmen,
der Begüterte N. 4
der Hausbesitzer M. 1 —
K
erhielten.
Da somit Niemand die unbedingte Stimmenmehrheit erlangt hatte, mußte die Abstimmung
wiederholt werden, und da hierbei anderweit auf
den Strumpffactor N. 5 Stimmen,
den Begüterten N. 4 —
den Hausbesitzer N. 1
fielen, so war nunmehr
V
der Strumpffactor N.
als gewählt zu betrachten.
Endlich wurde in gleicher Weise für die Stelle des zweiten Gemeindeältesten gewählt, wobei
der Webermeister 7. 4 Stimmen,
der Gartennahrungsbesitzer N. 3 OA
der Hausbesitzer . 3 O
erhielten.
Es mußte deshalb auch hier die Abstimmung wiederholt werden, und da nunmehr auf
den Webermeister N. 5 Stimmen,
und ebenso auf
den Hausbesitzer N. 5 —
fielen, so wurde unter diesen Beiden die Loosziehung veranstaltet, in Folge deren das Loos
den Webermeister N.
traf.