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„K 84) Bekanntmachung,
die dem Vorschußvereine zu Neustadt bei Stolpen, dem Creditvereine zu Greitzsch
und dem Credit= und Sparvereine für Aue und Umgegend verwilligte Stempel-
befreiung betreffend;
vom 4ten August 1864.
Des Finanzministerium hat dem Vorschußvereine zu Neustadt bei Stolpen, dem Creditvereine
zu Groitzsch und dem Credit= und Sparvereine für Aue und Umgegend, in Anerkennung des
gemeinnützigen Zweckes dieser Institute und zu deren Unterstützung für die bei denselben vor-
kommenden Wechsel, Schuldverschreibungen und Bürgschaften, welche bei gegebenen Vorschüssen
zu Sicherstellung der Vereine von deren Mitgliedern oder von den Erborgern oder den Bürgen
ausgestellt werden, insoweit die Vorschüsse den Betrag von 50 Thlr. — — nicht über-
steigen, Befreiung von der in der Stempeltaxe des Mandats vom 1 #ten Jannar 1819 unter
den Worten: „Schuldverschreibung“ und „Fidejussiones und Bürgscheine“ (Gesetz-
sammlung vom Jahre 1819, Seite 62 und 73) geordneten Stempelabgabe bis auf Wider-
ruf bewilligt, wohingegen eine weitere Befreiung von der Stempelabgabe sowohl beim Schriften-
als Werthsstempel in Angelegenheiten der genannten Vereine nicht stattfindet, was hierdurch
zur Nachachtung für Alle, die es angeht, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Dresden, den 4ten August 1864.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Horn.
85) Gesetz,
die Erhöhung der Pensionen aus der Prediger-Wittwen= und Waisencasse betreffend;
vom 6ten August 1864.
Wag, Johann, von GOTTSES Gnaden König von Sachsen
2c. ꝛc. 2c.
haben, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, beschlossen und verordnen hierdurch:
Die § 3 des Gesetzes vom 1 8ten Mai 1855, Nachträge zu dem Gesetze vom lsten
December 1837 über die Errichtung einer Prediger-Wittwen= und Waisencasse betreffend
(Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1855, Seite 97), festgesetzten Pensionen werden
vom listen December 1864 an dergestalt erhöht, daß
die Wittwe des Oberhofpredigers
300 Thlr. — —,