Gese--und Verorduungsb lalt
für das Königreich Sachsen,
1 I Stück vom Jahre 1864.
=
. 860 Landtagsabschied
für die Ständeversammlung der Jahre 1863 und 1864;
vom 23sten August 1864.
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 1c. 2c.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Bei dem Schlusse des von Uns nach Maßgabe § 115 der Verfassungsurkunde zusammen-
berufenen eilften ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusicherung im § 119 der Ver-
fassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließungen und Erklärungen
in Bezug auf die seit dem gten November vorigen Jahres stattgefündenen ständischen Berath-
ungen durch gegenwärtigen Landtagsabschied in Folgendem:
Was
I. die Vorlagen an die Stände
anlangt, so sind dieselben zum Theil
A. als erledigt zu rrachten,
und zwar
a) durch den den ständischen Anträgen gemäß erfolgten Erlaß der
betreffenden Gesetze und Verordnungen.
Namentlich ist dieß geschehen wegen
1) einiger Erläuterungen der allgemeinen Deutschen Wechselordnung durch das Gesetz
vom 1 0ten März dieses Jahres;
2) Herabsetzung des Preises für Speisesalz durch das Gesetz vom 30sten November 1863;
3) Wegfalls der außerordentlichen Zuschläge zur Stempelsteuer durch das Gesetz vom
5ten December 1863;
4) provisorischer Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1864 durch das
Gesetz vom 7ten December 1 863;
1864. 40