Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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5) der dermaligen Zusammensetzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staats- 
schulden durch Bekanntmachung vom 1 7ten December 1863; 
6) zeitweiligen Fortbestehens des Umlaufs von Einer Million Thaler in Cassenbillets 
aus dem vorhandenen Reservequantum durch das Gesetz vom 23sten December 1 863, bei 
dessen Ausführung auf möglichste Verbreitung kleinerer Abschnitte, namentlich der einthälerigen, 
Bedacht genommen werden wird; 
7) Aufhebung der im Gewerbe= und Personalsteuergesetze vom 2 4sten December 1845, 
42 unter 1 enthaltenen Bestimmung, wonach bisher die mit Aufträgen von mehr als 
einem Handels= oder Fabrikhause versehenen Handelsreisenden von der im Eingange der 
nämlichen Paragraphe geordneten Steuerbefreiung zeither ausgeschlossen waren, durch Unsere, 
die von den Zollvereinsstaaten wegen der Gewerbelegitimation der Handelsreisenden getroffene 
anderweite Vereinbarung betreffende Verordnung vom 6ten Mai dieses Jahres; 
8) erweiterter Wirksamkeit der Altersrentenbank durch das Gesetz vom 23sten Mai dieses 
Jahres; es ist auch für die Mühewaltung der den Geschäftsverkehr zwischen selbiger und dem 
Publikum vermittelnden Provinzialbehörden von Anfang dieses Jahres an eine Vergütung nach 
1 Procent der von ihnen und durch sie bewirkten Zahlungen in Aussicht gestellt, nicht minder 
über die Räthlichkeit einer damit zu verbindenden Errichtung sogenannter Ausstattungsgesell- 
schaften, welche ständischer Seits bei Hinweisung auf die „Caisses paternelles“ in Frankreich 
und anderwärts haben bezeichnet werden sollen, nähere Erörterung angeordnet worden, über 
deren Ergebniß seiner Zeit den getreuen Ständen weitere Mittheilung zugehen wird; 
9) der Dauer der Schutzfrist für gewisse Werke der Literatur und Kunst gegen unbefugte 
Nachbildung durch das unter dem 30sten Januar dieses Jahres publicirte Gesetz; 
10) Abänderung und Erläuterung einiger Bestimmungen des Gesetzes vom 1 5ten August 
1855, die Berichtigung von Wasserläufen betreffend, durch das in Gemäßheit der in der stän- 
dischen Schrift vom 2ten Februar dieses Jahres beantragten Abänderungen unter dem gten Fe- 
bruar dieses Jahres erlassene Gesetz; 
110 des Hazardspiels, anderer Spiele und Wetten durch das unter Berücksichtigung der 
in der ständischen Schrift vom 1 3ten Februar dieses Jahres enthaltenen Anträge unter dem 
1 lten April dieses Jahres publicirte Gesetz; 
12) einiger Abänderungen an dem die Aufhebung des Bier= und Mahlzwangs betreffenden 
Gesetze vom 27sten März 1838 durch ein am 1 üten Juli dieses Jahres publicirtes Gesetz, 
bei dessen Abfassung die Anträge der ständischen Schrift vom 6ten Juli dieses Jahres berück- 
sichtigt worden sind; 
130 der Wahlen in den Landgemeinden und einiger damit zusammenhängenden Bestimm- 
ungen durch das den in der ständischen Schrift vom 1 3ten Juni dieses Jahres niedergelegten 
Abänderungen entsprechende, am 1 2ten Juli dieses Jahres publicirte Gesetz;
	        
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