Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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# 4. Bei dem Baue der fraglichen Bahnstrecke werden nach Maßgabe der genehmigten 
Oetailpläne die Fluren von 
Schönbach, 
Reuth und 
Brunn 
betroffen. 
Dresden, am 2 2 sten August 1864. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. 
- Demuth. 
94) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Leipziger Vorschußvereins; 
vom 22sten August 1864. 
N Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 66 46 und 
60 der Statuten des Leipziger Vorschußvereins enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu be- 
willigen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten mit 
der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen 
werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 2 2 sten August 1 864. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Weinlig. 
Grundgesetz 
des Leipziger Vorschußvereins. 
2c.r 2c. 
V. Legitimation des Ausschusses und Directoriums. 
#46. Nach jeder Wahl sind die Mitglieder des Ausschusses und Directoriums, beziehend- 
lich die Ersatzmänner beider, durch eine Bekanntmachung nach § 15 zu veröffentlichen; ebenso 
  
Demuth.
	        
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