Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

  
— 302 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
» Betrag 
III Gegenstand der Tare. —*- kerd Ree 
der Gebühren. 
für die von einem und demselben Absender bei 
einer Postanstalt in Partien von 12 Stück 
und darüber und frankirt aufgegebenen gewöhn- 
lichen (weder recommandirten, noch mit Werths- 
declaration versehenen) Localbriefe und Local- 
landbriefe bei gleichzeitiger Aufgabe 
von 12 bis mit 30 Stück pro Stück 4 Pf. 
= 31 = -60 - - - Z- 
-mehrals6()--- 21. 
e) bei Zeitungen: 
beideren Austragung im Postorte oder im Landbestell- 
bezirke, für jede Austragung, daher abgesehen von 
der Zahl der bei jeder Austragung für einen und den- 
selben Zeitungsabonnenten überbrachten Zeitungen 
bei monatlich 1— Zmaliger oder wöchentlich 1 
maliger Ueberbringung 1 Ngr. 
vierteljährlich. 
bei wöchentlich 2— Zmaliger Ueberbringung 2 Ngr. 
vierteljährlich. 
bei wöchentlich 4maliger Ueberbringung 3 Nqgr. 
. vierteljährlich. 
bei wöchentlich 5maliger Ueberbringung. 4 Ngr. 
vierteljährlich. 
bei wöchentlich 6— 7maliger Ueberbringung 5 Ngr. 
vierteljährlich. 
bei wöchentlich 8— 1 4maliger Ueberbringung 6 Ngr. 
vierteljährlich. 
bei wöchentlich 15= und mehrmaliger Ueberbringung 7 Ngr. 
vierteljährlich 
  
[□bei Expreßsendungen aus Orten des 
Königlich Sächsischen Postbezirks: 
10 im Postorte: 
  
 
	        
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