Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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Abtretung von Grundeigenthum an Berggebäude etwanigen über das wahre Bedürfniß hinaus 
gehenden Ansprüchen der Letzteren hinsichtlich des Umfangs und der Zeitdauer der Benutzung 
entgegen getreten und sowohl hierbei, als hinsichtlich der Schurfarbeiten (vergl. Verordnung 
vom 13ten Juni 1860, Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1860, Seite 84) und bei 
sonstigen Collisionen der Bergbautreibenden mit den Grundbesitzern dem Interesse der Letzteren 
alle mit der Möglichkeit eines nützlichen Bergwerksbetriebs verträgliche Rücksicht gewidmet werde. 
Dresden, am 14ten November 1864. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Gerlach. 
  
Letzte Absendung: am 21sten November 1864.
	        
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