Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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GeseWund Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
16et## Stück vom Jahre 1864. 
      
  
  
  
  
  
  
  
130) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Creditvereins zu Königstein; 
vom 19ten October 1864. 
Nactem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 88 15 und 
32 der Statuten des Creditvereins zu Königstein enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu be— 
willigen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten (je- 
doch ohne die Beilagen) mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allent- 
halben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 9ten October 1 864. 
61n Ministerium des Innern. 
« Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
Statuten 
des Creditvereins zu Königstein. 
2c. 2. 
*15. Die Namen des Directors, des Cassirers, des Schriftführers und ihrer Stell= Legitimation. 
vertreter, sowie jeder in den Personen derselben eintretende Wechsel sind durch das Directorium 
sofort öffentlich bekannt zu machen. 
Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation. 
2. 2C. 
1864.— 55
	        
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