— 362 —
Zweiter Nachtrag zu den Statuten der Zweigeisenbahngesellschaft zu
Großenhain.
In der heute abgehaltenen ersten ordentlichen Generalversammlung der Zweigeisenbahn—
gesellschaft zu Großenhain ist
Absatz 1 des § 28 der Statuten vom lsten Mai 1862
in der Maße abgeändert worden, daß solcher künftig lauten soll:
„In das Directorium sind nur Actionärs wählbar, welche selbstständig sind und
denen nicht die Ausübung der bürgerlichen Ehrenrechte entzegen ist, oder auf Grund
gesetzlicher Bestimmungen entzogen werden könnte. Von den Directoren muß
Einer in Großenhain wohnhaft sein."
2c. 2c.
135) Bekanntmachung,
die Eröffnung der Telegraphenvereinsstationen Reichenbach und Löbau beireffend;
vom 16ten November 1864.
Zun Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins sind in
Reichenbach im Voigtlande und
Löbau
Telegraphenvereinsstationen errichtet worden, deren Eröffnung für die allgemeine telegraphische
Correspondenz
am 1 sten December 1864
erfolgen soll.
Es wird bei diesen Stationen voller Tagesdienst, d. h. täglich von Morgens 7 Uhr bis
Abends 9 Uhr, stattfinden und bei dem Betriebe das Reglement für die telegraphische Corre-
spondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den inneren telegraphischen
Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahntelegraphenlinien vom
1 8Sten August 1863 — welches auf allen Stationen käuflich zu erlangen ist — Anwend-
ung leiden.
Dresden, am 1 6ten November 1 864.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.