Preis
der Reisepässe.
Vertrieb der
Paßformulare.
Seitherige
Formulare.
Fortdauernde
Gültigkeit
gewisser seit-
heriger Be-
stimmungen.
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des Bruches kommt in Wegfall. Siegellack kommt nur noch zur Befestigung des durchgezogenen
Fadens in Anwendung.
# 3,.Der vom Paßempfänger zu entrichtende, im & 7 des Regulativs vom 27 sten
Januar 1818 auf 10 Ngr. mit Inbegriff des auf das Papier gebrachten 2 1 Ngr.-Stempels
gestellte Preis für Ausstellung eines Reisepasses in das Ausland bleibt unverändert.
& 4. Die Paßformulare werden vom 1sten Januar 1865 an nicht mehr aus der
Stempelfactorie und den Bezirkssteuereinnahmen, sondern unmittelbar aus der Canzlei des
Ministeriums des Innern an die zu Ausstellung der Reisepässe berechtigten Behörden verabfolgt.
Die Behörden haben ihren Bedarf an Formularen bei der Canzlei des Ministeriums des
Innern anzuzeigen und den Betrag der dem letzteren durch die Herstellung und den Vertrieb
der Formulare erwachsenden Kosten, welcher mit Einschluß der Stempelabgabe 4 Ngr. 5 Pf.
für das Stück beträgt, sogleich jener Anzeige beizufügen; ist die Beifügung dieses Kostenbe-
trags bei der Bestellung unterblieben, so wird derselbe von der Canzlei des Ministeriums des
Innern bei Zusendung der bestellten Formulare durch Postvorschuß erhoben.
§ 5. Der Verbrauch der bei einzelnen Behörden etwa noch vorräthigen seitherigen For-
mulare zu Reisepässen ins Ausland ist nachgelassen und hat die Ausfertigung solcher Pässe
ganz in der seither üblich gewesenen Weise zu erfolgen.
6 6. Alle im Vorstehenden nicht ausdrücklich abgeänderten Bestimmungen über Form
und Inhalt der Reisepässe ins Ausland bleiben ebenso wie die sonst einschlagenden gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere diejenigen über die zur Ausstellung von Reisepässen fürs Ausland
berechtigten Behörden und über Bestrafung der Paßfälschungen u. s. w. unverändert in Kraft.
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten.
Dresden, den 2 Ssten November 1 864.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Weiß.
Letzte Absendung: am 23sten December 1864.