Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

Preis 
der Reisepässe. 
Vertrieb der 
Paßformulare. 
Seitherige 
Formulare. 
Fortdauernde 
Gültigkeit 
gewisser seit- 
heriger Be- 
stimmungen. 
— 428 — 
des Bruches kommt in Wegfall. Siegellack kommt nur noch zur Befestigung des durchgezogenen 
Fadens in Anwendung. 
# 3,.Der vom Paßempfänger zu entrichtende, im & 7 des Regulativs vom 27 sten 
Januar 1818 auf 10 Ngr. mit Inbegriff des auf das Papier gebrachten 2 1 Ngr.-Stempels 
gestellte Preis für Ausstellung eines Reisepasses in das Ausland bleibt unverändert. 
& 4. Die Paßformulare werden vom 1sten Januar 1865 an nicht mehr aus der 
Stempelfactorie und den Bezirkssteuereinnahmen, sondern unmittelbar aus der Canzlei des 
Ministeriums des Innern an die zu Ausstellung der Reisepässe berechtigten Behörden verabfolgt. 
Die Behörden haben ihren Bedarf an Formularen bei der Canzlei des Ministeriums des 
Innern anzuzeigen und den Betrag der dem letzteren durch die Herstellung und den Vertrieb 
der Formulare erwachsenden Kosten, welcher mit Einschluß der Stempelabgabe 4 Ngr. 5 Pf. 
für das Stück beträgt, sogleich jener Anzeige beizufügen; ist die Beifügung dieses Kostenbe- 
trags bei der Bestellung unterblieben, so wird derselbe von der Canzlei des Ministeriums des 
Innern bei Zusendung der bestellten Formulare durch Postvorschuß erhoben. 
§ 5. Der Verbrauch der bei einzelnen Behörden etwa noch vorräthigen seitherigen For- 
mulare zu Reisepässen ins Ausland ist nachgelassen und hat die Ausfertigung solcher Pässe 
ganz in der seither üblich gewesenen Weise zu erfolgen. 
6 6. Alle im Vorstehenden nicht ausdrücklich abgeänderten Bestimmungen über Form 
und Inhalt der Reisepässe ins Ausland bleiben ebenso wie die sonst einschlagenden gesetzlichen 
Vorschriften, insbesondere diejenigen über die zur Ausstellung von Reisepässen fürs Ausland 
berechtigten Behörden und über Bestrafung der Paßfälschungen u. s. w. unverändert in Kraft. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. 
Dresden, den 2 Ssten November 1 864. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Weiß. 
  
Letzte Absendung: am 23sten December 1864.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.