Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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der Einlagestraze d der des Einlagebuchs — 
Altersrentenbank — 
Anmeldung 
wegen Beitritts zur Königlich Sächsischen Altersrentenbank, mit Beantwortung nachstehender 
Fragen: 
(Des zu Versichernden 
a) Vor= und Familiennamen: 
1) Für Wen soll die Altersrente b) Tag, Jahr und Ort der Geburt, 
versichert werden? laut beigefügter Geburtsbescheinigung: 
I) bürgerliche, beziehendlich gewerbliche Stellung: 
d) wesentlicher Wohnocn: 
2) Von welchem erfüllten Altersjahre soll der Rentenlauf beginnen? 
3) Wird beabsichtigt, mit Capitalver zicht oder mit Capitalvorbehalt einzulegen?“ 
a) aus des Versicherten eigenem Vermögen? 
4 Wird eingelegt b) aus dem Vermögen einer anderen Person? 
aa) Vor= und Familiennamen: 
bb) bürgerliche, beziehendlich grnerbce Stellung: 
ce) wesentlicher Wohnort: " 
5) Will der Einleger die für den Todesfall des Versicherten aus- 
bedungene zinslose Rückzahlung des eingelegten Capi- a) im Allgemeinen „sich oder seinen 
tals, verbunden mit dem in § 4,„ des Gesetzes vom Erben"? # 
23sten Mai 1864 zugestandenen Rechte der vorzeitigen zins- 
losen Zurückziehung dieses Capitals und mit dem in „ . . 
§ 12 des Gesetzes vom öten November 1858 zum Zwecke der b) irgend einer bestimmten anderen 
Erlangung einer höheren (Zuwachs-) Rente gestatteten nach- Person? 
träglichen Capitalverzichte, vorbehalten 
aa) Vor= und Familiennamen: 
bb) bürgerliche, beziehendlich gewerbliche Stellung: 
cc) wesentlicher Wohnort: . 
a) nur für die mit der Anmeldung gleichzeitig erfolgende 
  
Letzteren Falls, der unter 4b. 
erwähnten Person 
  
Letzteren Falls, der unter 5b. 
gedachten Person 
6) Soll für den Fall, daß der Einleger zu selbstständigen 
Verms "ruk . ».. . Einzahlung? 
Vermögensverfügungen nicht berechtigt ist, die vor— b) auch für fernere, vom Einleger selbst bewirkte Ein- 
liegende Anmeldung gelten zahlungen? 
, am 
Zeichnung des Altersrentenbankcassirers: 
Anmerkungen: 
1) Die Ausfüllung der Vordrucke in den oberen beiden Ecken erfolgt bei der Königlichen Altersrentenbank. 
2) Die vorliegende Anmeldung ist vom Einleger, dafern aber solcher zu selbstständigen Vermögensverfügungen nicht berechtigt ist, von dessen 
gesetzmäßigem Vertreter eigenbändig zu vollziehen. 
3) Eine die Frage unter 6 b. bejahende Erklärung ist jederzeit widerruflich; doch muß der Widerruf schriftlich an die Königliche Altersrenten- 
bank eingereicht werden. 
4) Rasuren und ähnliche Aenderungen im Zifferwerk und an anderen wesentlichen Stellen dieser Anmeldung sind unzulässig.
	        
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