Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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eine Telegraphenvereinsstation errichtet worden, deren Eröffnung für die allgemeine telegraphische 
Correspondenz 
am 1sten Januar 1865 
erfolgen soll. 
Es wird bei dieser Station voller Tagesdienst, d. h. täglich von Morgens 7 Uhr bis 
Abends 9 Uhr, stattfinden und bei dem Betriebe das Reglement für die telegraphische Corre- 
spondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den inneren telegraphischen 
Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats= und Eisenbahntelegraphenlinien vom 
1 Sten August 1863 — welches auf allen Stationen käuflich zu erlangen ist — Anwend- 
ung leiden. 
Dresden, am 1 7ten December 1864. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Schreiner. 
  
MÆ 164) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußbankvereins zu Ernstthal; 
vom 22sten December 1864. 
Nehen Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 9§ 10 und 
36 der Satuten des Vorschußbankvereins zu Ernstthal enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu 
bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten 
mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen 
werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Deeret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 22 sten December 1864. 
6 Ministerium des Innenn. 
Frhr. v. Beust. 
Demunth.
	        
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