Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

  
GeseW-und Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
TDies Stück vom Jahre 1864. 
  
I& 10) Deeret 
wegen Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten des Zwickau-Lugauer Stein- 
kohlenbauvereins:; 
vom 14ten Januar 1864. 
Nachdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 9 des Nach- 
trags zu den unterm 21sten August 1861 bestätigten Statuten des Zwickau-Lugauer Stein- 
kohlenbauvereins (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1861, Seite 163) enthaltenen 
Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des 
Innern diesem Nachtrage die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den Be- 
stimmungen desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1 4ten Januar 1864. 
Ministerium des Innern. 
  
Frhr. v. Beust. Demuth. 
Nachtrag 
zu den Statuten des Zwickau-Lugauer Steinkohlenbauvereins. 
20. rc. 
& 9. Wegen untergegangener oder sonst abhanden gekommener Prioritätsactien, Talons 
und Dividendenscheine gelten die Vorschriften des § 14 des confirmirten Statuts. 
2c. 2c. 
1864. 7
	        
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