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1
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Tarif.
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Abgabensätze
Maßstab 1 Für
. der nach dem r nach dem Tara wird vergütet
4½ Benennung der Gegenstände. Ver. 30-Thaler- 523-Gulden- von Eentner
vollung. Fuße Fuße ruttogewich
Thlri Ngr. Fl. Ar. Pfund.
1 Abbfälle:
a) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag,
Eisenfeilspäne); von Glashütten, auch Scher-
ben von Glas= und Thonwaaren; von der
Wachsbereitung; von Salzsiedereien die Mut-
terlauge; von Seifensiedereien die Unterlauge;
von Gerbereien das Leimleder, auch abgenutzte
alte Lederstücke und sonstige, lediglich zur
Leimfabrikation geeignete Lederabfälle
b) Blut von geschlachtetem Viehe, flüssiges und ein-
getrocknetes; Thierflechsen; Treber; Brannt-
weinspülig; Spreu; Kleie; Steinkohlenasche;
Dünger, thierischer und andere Düngungs-
mittel, als: ausgelaugte Asche, Kalkäscher,
Knochenschaum oder Zuckererde
Anmerk. zub. Künstliche Düngungsmittel und Düngesal
werden auf besondere Erlaubniß, und letzteres nur
unter Controle der Verwendung zollfrei zugelassen.
C) Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleich-
tes Halbzeug aus Lumpen oder anderen Ma-
terialien, für die Papierfabrikation; Papier—
späne; Makulatur, beschriebene und bedruckte;
alte Fischernetze, altes Tauwerk und alte
Stricke; gezupfte Charpie
Anmerk. Abfälle, welche nicht besonders genannt sind,
werden wie die Rohstoffe, von welchen sie her—
stammen, behandelt.
frei frei
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