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Hochbauverwaltung, s. Staatsbauverwaltung.
Hubertusburg — Einlieferung von Correctionärinnen anstatt nach Waldhein
vielmehr in die dasige Landesanstalt .
Hülfsärztliches Externat — Regulativ für Begründung eines solch en
Hypothekenbücher, s. Grund- und Hypothekenbücher.
J.
Jagd — Verordnung zum Gesetze wegen Ausübung derselben vom 1. December
1864, eine Vereinfachung der in der Ausführungsverordnung hierzu
unter Nr. 2 im 8 5 enthaltenen Vorschrift und Berichtigung einiger
im Gesetze und der Ausführungsverordnung vorkommenden Citate betr.
Jagdkarten — das darüber zu haltende Journal ist jährlich nur einmal ein-
zureichen
Institut, stenogr aphisches, zu Dresden, — Bestätigung der Satzungen der
von den Mitgliedern desselben errichteten Rätzschstiftung
Intraden — deren Verwaltug .
Invalidenstiftung, Sächsische, — Bestätigung der Statuten verselben .
Juristische Personen — deren Beschlußfassung
Justizstatistik bei den Gerichten in den Schönburgischen NReceßherrschaften
und bei dem Staatsanwalte am Bezirksgerichte zu Glauchau — deren
künftige Behandlung .. ..
K.
Kalkgenossenschaft, Ostrauer, — Bestätigung der Statuten derselben.
Katholiken — Ausschreiben für die von selbigen im Jahre 1865 zu entrich-
tende Kirchenanlage
Kieritzsch-Bornaer Zweigeis enb ahn – 22 von Glundeigenthum
zu Erbauung derselben. 1
— — welche Fluren davon betroffen werden
— — Concessionirung derselben.
Kirchenanlage, katholische, dießjährige, Ausschreiben dafür ..
Knappschaftsverband auf den Werken des Erzgebirgischen Steinkohlen-
Actienvereins — Bestätigung der Ordnung für denselben. .
Knochenmühlen — Erstreckung der in § 22 fg. des Gewerbegesetzes vom 15.
October 1861 enthaltenen Vorschriften auf selbige .
Königswartha und Nieda, Oberlausitzer gemischte Grenzparochieen, —
Receß mit dem Königreiche Preußen wegen Regulirung der ar Pi
lastenbeiträge in denselben, vom 1. September 1864
Köthen, s. Anhalt-Dessau.
Kohlen, geformte, s. Steinkohlen.
Koke, s. Steinkohlen.
Kosten, in Straf= und bürgerlichen Rechtssachen erwachsende, — Uebereinkunft
deshalb mit der Königlich Hannoverschen Regierung wegen Tragung
derselben
Kranke und hülfsbed urftige Angehbrige eines anderen Staates. — Bei-
tritt der Landgräflich Hessischen Regierung zu dem zwischen mehreren
Tag.
4 Mai
12 April
28 Juli
28 Juli
8 Dec.
21 Febr.
18 Sept.
27 Jan.
16 Juni
30 Nov.
9 Oct.
19 Sept.
15 Nov.
9 Oct.
19 Oct.
15 Sept.
6 Oct.
8 Aug.
Seite.
187
134 fg.
607, 608 fg.
584 fg.
Paragraph.