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Maßstab Abgabensätze
» der nach dem nach dem
Benennung der Gegenstande. Ven— 30-Thaler= # 52)-Gulder-
zollung. Fuße Iuße
Thlr.Ngr. Fl. Kr.
I
«———
Gras; Seegras; Karden (Weberdisteln); Bäume, Sträu—
cher, Reben, Schößlinge, Setzlinge, Stauden zum Verpflan-
zen; Roßkastanien; Maulbeerblätter; Feuerschwamm, roher;
Holzzunder; Heidekraut und Heidekrautwurzeln; Kalmus,
frischer; Flechten und Moose; Schachtelhalm; Binsen,
Schilfe und Rohre (Dach= und Weberrohre), gespalten, ge-
schnitten oder zugespitzt; Bast, roher; Streulaub und Häcker- D
ling (Häcksel); Nadeln und Zapfen von Nadelhölzern . frei.kfrei.
d)H0per— ....1Ctr.215i422,z
Glas und Glaswaaren:
a) Weißes Hohlglas, ungemustertes, ungeschliffenes oder nur
mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rändern; Fenster—
und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe (grün, halb und
ganz wei) 1 Ctr. 20| 1 10
b) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemuster- 1
tes, massives weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern
von Glas; Glaskuöpfe, Glasperlen, Glasschmelz 1 CSt...2 20 4 40
) Spiegelglas:
1) rohes, ungeschliffense .. 1 Ctrtrh15 521
2) geschliffenes, belegt oder unbele ggt #r. 7
d) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unterschied
der Form; Glaswaaren in Verbindung mit anderen Mate-
rialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren
(Allg. Anm. 2) salllern 1 Ctr.4 7
Aumerk. Glasmasse, sowie Glasröhren und Glasstängelchen, ohne
Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunst- "
glasbläserei gebraucht werden, auch Glasurmasse 1 Ctr. 15 52 1
Haare von Thieren, mit Ausnahme der Wolle; Menschenhaare;
Federn und Borsten: 1
a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, ge-
sotten, gefärbt, auch in Lockenform gelegt; Bettfedern und
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