Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Dresden, den 2. Juli 1865. 
Vor mir dem endesunterzeichueten Königlich Sächsischen Notar Julius Herrmann Beschorner 
und den unterschriebenen, in Dresden wohnhaften, mir persönlich bekannten und in Gemäßheit 
& 17 der Notariatsordnung vom 3. Juni 1859 auf ihre Pflicht verwiesenen Zeugen 
dem Lohndiener Friedrich Funke, 5 6 Jahr alt, von hier, und 
dem Schneidermeister Karl August Grahl, 38 Jahr alt, von hier 
haben heute Nachmittags 4 Uhr in der Wohnung des Herrn Geh. Kammerraths Kaskel in 
Nr. 44 der hiesigen Wilsdruffer Straße im ersten Stock 
Herr Geh. Finanzrath Freiherr Karl von Rothschild aus Frankfurt a. M., 45 Jahr alt, 
Herr Geh. Commerzienrath Simon Oppenheim aus Cöln, 62 Jahr alt, 
Herr Graf August Wilding, Standesherr von Königsbrück, 35 Jahr alt, 
Herr Julins Leopold Schwabach, Procurist von S. Bleichröder in Berlin, 3 4 Jahr alt, 
Herr Geh. Kammerrath Karl Kaskel, 6 6 Jahr alt, 
Herr Victor von Magnus aus Berlin, 36 Jahr alt, 
Herr Commerzienrath Richard Hartmann aus Chemnitz, 5 6 Jahr alt, 
Herr Jacques Heinrich Bassenge von hier, 59 Jahr alt, 
Herr Stadtrath Ernst Rülke, Präsident der Handelskammer in Dresden, 51 Jahr alt, 
sich zu dem Iuhalte vorstehender Urkunde bekannt und ihre darunter befindlichen Namens- 
unterschriften als eigenhändige anerkannt. 
Die Personenidentität der verschiedenen Herren ist dem Unterzeichneten von dem 
Herrn Generalconsul Felix Kaskel, 32 Jahr alt, hier und 
Herrn Hofrath Finanzprocurator Advocat Ackermann hier, 46 Jahr alt, 
beide demselben persönlich und als glaubwürdig bekannt, versichert worden. 
So geschehen im Beisein der obgenannten beiden Zeugen, welchen ebensowenig als mir 
selbst einer der Gründe entgegensteht, die nach 99 11, 18 und 19 der Notariatsordnung für 
das Königreich Sachsen zur Vornahme dieser Amtshandlung oder zur Mitwirkung bei derselben 
unfähig machen. 
Gegenwärtiges auf Requisition der Recognoscenten von mir aufgenommenes Recogni- 
tionsprotocoll ist hierauf den Betheiligten in Gegenwart der requirirten Zeugen von mir vor- 
gelesen, von denselben genehmigt und wie nachsteht: 
Carl James v. Rothschild in Firma M. A. v. Rothschilds Erben. 
Simon Oppenheim. Firma, Salomon Oppenheim JInnior u. C. 
August Graf Wilding von Königsbrück. 
Julius Leopold Schwabach für die Firma S. Bleichröder. 
Ernst Carl Kaskel. Firma, Michael Kaskel. 
Victor v. Magnus in Firma F. Mart. Magnus.
	        
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