Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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Richard Hartmann. 
Jacques Heinrich Bassenge. Firma, H. W. Bassenge u. C. 
Ernst Rülke. 
eigenhändig vellzogen worden. 
(L. S.) Julius Herrmann Beschorner, K. S. Notar. 
Karl August Grahl, als Zeuge. 
Friedrich Funke, als Zeuge. 
Reg. 
Waldenburg, vom 15. Juli 1865. 
Im Fürstlichen Schlosse zu Waldenburg, in welches sich auf Erfordern der unterzeichnete 
Vorstand des Gerichtsamts Waldenburg mit dem hiesigen Amtslandrichter Johann Ehregott 
Damm anm heutigen Nachmittage begeben, haben 
Sr. Durchlaucht, Herr Otto Friedrich, Fürst und Herr von Schönburg 
in dem unterzeichneten Gerichtsvorstande und dem Amtsbeisitzer bekannter hoher Person vor 
der amtlichen Deputation zur vorstehenden Urkunde unter der Ueberschrift „Statuten der 
Sächsischen Bank zu Dresden“ auf vorgängiges Vorlegen derselben Sich bekannt und die 
darunter ersichtliche Namensunterschrift als eigenhändig bewirkt anerkannt. 
Auf Vorlesen genehmigt und wie solches Alles im Beisein des genannten Amtsbeisitzers. 
geschehen zur Nachricht anher uts. 
□. S.) Kroker, G. Amtmann. 
Johann Ehregott Damm, A. L. Rr. 
 
	        
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