Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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und 
Königlich Sächsischer Seits die Rittergüter Trattlau mit Antheil Reutnitz, Mit— 
tel-Reutnitz, Nieder-Reutnitz und Wanscha nebst den Gemeinden Trattlau, 
Reutnitz mit Antheil Nieda und Wanscha 
eingepfarrt. Auch sind sämmtliche genannte Gutsherrschaften und Gemeinden in die Kirch— 
schule von Nieda eingeschult. Das Patronat über die Kirche und Schule steht den Ritter- 
gütern Wilka, Trattlau und Wanscha gemeinschaftlich zu. 
Bei Bauten an der Kirche, der von der Kirche zu unterhaltenden Wittichbrücke, den Pfarr- 
gebäuden oder der Schule — auf welche letztere die unter A, [—IV ersichtlichen Grundsätze 
ebenfalls Anwendung leiden — werden die Spannfuhren und Handdienste nicht weiter in 
natura geleistet, sondern verdungen, der dadurch erwachsende Kostenbetrag aber wird von den 
zu diesen Diensten Verpflichteten nach dem bisherigen Verhältnisse ohne Zuthun der übrigen 
Parochianen bestritten. 
Zu dem übrigen, in baarem Gelde aufzubringenden Bauaufwande trägt der Besitzer des 
Ritterguts Wilka als Compatron von seinen Dominialgrundstücken 
Ein Neuntheil (1) 
bei; der Ueberrest des Aufwands aber wird zwischen den übrigen Königlich Preußischen 
Rittergütern, Gemeinden und Gemeindeantheilen und den Königlich Sächsischen Rittergütern, 
Gemeinden und Gemeindeantheilen dergestalt getheilt, daß die ersteren zusammen 
Acht Fünfundzwanzigtheile (385) 
und die letzteren zusammen 
Siebzehn Fünfundzwanzigtheile (13) 
hierzu contribuiren. 
b) In Bezug auf die Parochie 
Königswartha. 
In die im Königreiche Sachsen gelegene Kirche zu Königswartha sind: 
Königlich Sächsischer Seits die Rittergüter und Gemeinden Königswartha, Cami- 
nau, Truppen, Neudorf und Johnsdorf, 
und " 
Königlich Preußischer Seits die Rittergüter und Gemeinden Hermsdorf, Steinitz, 
Wartha, Weissig, ferner das Rittergut Kolbitz und die Ballackmühle 
eingepfarrt. 
In die Kirchschule zu Königswartha gehört keine im Königreiche Preußen gelegene 
Ortschaft. Das Patronatrecht über die Kirche steht allein dem Rittergute Königswartha zu. 
Bei allen Bauten an der Kirche oder den Pfarrgebäuden werden Spannfuhren und Hand- 
dienste nicht mehr in natura geleistet, sondern verdungen, und der Aufwand dafür ist unter
	        
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