Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

sowie 
— 661 — 
die Amtshauptmannschaften, sowie die Fürstlich und Gräflich Schönburg'sche Gesammtcanzlei 
in Glauchau, 
die Directionen der Staatseisenbahnen, 
die Bezirksgerichte und die von denselben bestellten Untersuchungsrichter, 
die Gerichtsämter, 
die Polizeibehörden zu Dresden und Leipzig, 
der Sächsische Polizeicommissar auf Bahnhof Zittau, wenn die Depesche an eine der hier unter 
a genannten Behörden oder Personen gerichtet ist, 
die Staatsminister, die Abtheilungsdirectoren in den Ministerien, 
die Vorstände der genannten Behörden für ihre Person; 
b) Großherzoglich Sachsen-Weimarische Behörden: 
die Chefs und Directoren der Großherzoglichen Ministerialdepartements, 
der Curator der Universität zu Jena, 
die Großherzoglichen Directoren des J. und II. Verwaltungsbezirks 
das Großherzogliche Kreisgericht zu Weimar, 
die Großherzogliche Staatsanwaltschaft 
der Vertreter der Großherzoglichen Staatsanwaltschaft zu Jena, 
das Großherzogliche Gendarmeriecommando zu Weimar, 
die Gemeindevorstände zu Weimar und Jena, als Polizeibehörden; 
Jc) Herzoglich Sachsen-Altenburgische Behbrden: 
das Herzogliche Ministerium, beziehendlich die stimmführenden Mitglieder desselben, 
die Herzogliche Landesregierung, 
das Herzogliche Finanzcollegium, 
die Herzoglichen Criminalgerichte und Staatsanwaltschaften in Altenburg und Roda, 
die Einzelrichter bei dem Herzoglichen Stadtgerichte in Altenburg und bei den Herzoglichen 
Gerichtsämtern in Altenburg, Ronneburg und Roda, insofern sie als Criminalrichter fungiren, 
die Vorstände der Gerichtsämter in Altenburg, Ronneburg und Roda, 
die Stadträthe in Altenburg, Ronneburg und Roda, als Polizeibehörden, 
das Herzogliche Gendarmeriecommando in Altenburg, 
der Bürgermeister und Stadtrichter zu Gößnitz, als Polizeivorstand und Criminalrichter; 
d) Herzoglich Sachsen-Meiningensche Behörden: 
das Herzogliche Ministerium, beziehendlich die stimmführenden Mitglieder desselben, 
das Kreisgericht 
der Vorstand des Herzoglichen Verwaltungsamts zu Saalfeld, 
der Herzogliche Staatsanwalt am Kreisgerichte 
der Vorstand der Herzoglichen Kreisgerichtsdeputation, Kreisgerichtsassessor in Pösneck, 
die Magistrate in Saalfeld und Pösneck; 
e) Fürstlich Reußische älterer Linie Behörden: 
die Fürstliche Landesregierung und deren Mitglieder zu Greiz, 
der Fürstlich Reußische Kammerpräsident daselbst, 
das Fürstliche Criminalgericht und Polizeiamt ebendaselbst;
	        
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