Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Gesetzund Verordnungsblalk 
für das Königreich Sachsen. 
10. Stück vom nabre 1866. 
   
  
   
& 62. Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des landwirthschaftlichen Creditvereins 
im Königreiche Sachsen; 
vom 27. April 1866. 
Wan, Johann, von GOs TEs Gnaden König von Sachsen 
2740. u. 20c. 
haben auf von Unseren Ministerien des Innern und der Justiz erstatteten Vortrag den Uns 
vorgelegten Statuten des landwirthschaftlichen Creditvereins im Königreiche Sachsen in der 
Maße, wie sie nachstehen, Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt, daß den darin enthaltenen 
Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll. 
Zugleich haben Wir diesem Creditvereine die in 6 79, § 82, Abs. 2 und § 91, Akf. 3 
der Statuten vorausgesetzten Rechtsvergünstigungen bewilligt. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
von Uns eigenhändig vollzogen und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden. 
Dresden, den 2 7. April 1 866. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Dr. Johann Heinrich August von Behr. 
  
1866. 20
	        
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