Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

— XXXIV — 
  
Statuten des Beamtenunterstützungsvereins zu Mittweida 
— des Mobiliar-Brandversicherungsvereins zu Oberfrohna 
— des Vorschußvereins zu Pausa . 
— des Krankenunterstütungsvereine zu Pegau und Greiess * Um- 
gegend 
— des Vorschußvereins zu Plauen 
— der Wittwen= und Waisencasse der Bürgerschullehrer Plauens 
— des Gräflich Einsiedel'schen Eisenwerks bei Riese ç 
— der Allgemeinen Flußversicherungsgesellschaft zu Riesa 
— des zweiten Krankenunterstützungsvereins zu Sayda 
— des Vorschußvereins zu Stadtschellenberg 
— des Mobiliar-Brandversicherungsvereins zu Wiederau 
— der Begräbnißgesellschaft zu Zschorlau 
— der allgemeinen Begräbnißcasse zu Zwickau . 
Steinbrechercasse der in Kleinhennersdorfer Flur gelegenen Bornstein- 
brüche — deren Statuten werden bestätigt 
Steinkohlenbauverein Gottes Segen zu Lugau — die revidirten Sta- 
tuten desselben werden bestätigt .. 
— — eine fernerweite bsientlichs Anleihe besselben wird genehmigt . 
— Neue Westphalia zu Lugau — dessen Statuten werden bestätigt 
— Zwickauer, — Genehmigung einer fernerweiten öffentlichen Anleihe 
für denselben - 
Stempelabgabe — inwieweit eine Befreiung davon gleich den Sparcassen 
auch den Spar= und Vorschuß= oder Creditvereinen gestattet ist 
— inwieweit dem Vorschußvereine zu Lichtenstein-Callnberg, dem Spar- 
und Vorsch ußvereine zu Wermsdorf und dem Credit= und Vorschuß- 
vereine zu Pegau eine Befreiung davon gestattet ist 
— Wegfall der dem Creditvereine zu Wechselburg gestatteten Befreiung 
davon 
— inwieweit den Vorschußvereinen zu Frauenstein, Schellenberg und 
Strehla, sowie den Spar= und Vorschußvereinen zu Großhartmanns- 
dorf und Wermsdorf eine Befreiung hiervon gestattet iist 
Stempelung und Aichung der Medicinalgewichte — dieselbe steht fonn der 
Normalaichungscommission zu 
— Gebühren daft 
— welche Medicinalgewichte als urrichtig gelten 
Sterbecassenverein, s. Poststerbecassenverein. 
Steuer, s. Grundsteuer — Gewerbesteuer — Personalsteuer. 
Steuern und Abgaben — Gesetz über deren roossorishe Forterhebung im 
Jahre 18607 
— — Ausführungsverordnung dazu . 
Steuervergütung für ausgeführten Rübenzucker — Erhöhung des Betrags 
derselben vom 1. September 1866 an und Aufhebung der bezüglichen 
Bestimmung im 8 2 der Verordnung vom 5. Juli 1861 
Strafantrag — Verfahren bei dessen Zurücknahme 
Strafgesetzbuch — den Art. 106, Abs. 2 und Art. 107 desselben wegen des 
bei Zurücknahme des Strafantrags zu beobachtenden Verfahrens betr. 
Strafsachen — Kostenansatz und die Anerkennung der r Berpflichtung zur 
Kostenabstattung in solchen 
— (. Submissionsverfahren. 
  
Tag. 
20. Oct. 
1. Sept. 
5. Juli 
11. Sept. 
29. Jan. 
24. März 
14. Febr. 
25. Mai 
10. Nov. 
30. April 
20. Nov. 
19. Febr. 
9. Nov. 
7. Juli 
8. Jan. 
30. Juli 
20. Nov. 
2. Oct. 
12. Febr. 
21. März 
21. März 
2. Juli 
.Nov. 
.Nov. 
.Nov. 
dd 
24. Dec. 
24. Dec. 
20. Jan. 
2. Juni 
2. Juni 
8. Dec. 
  
Seite. 
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89 
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40 
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78 
78 
179 f g. 
231 fg. 
231 fg. 
231 fg. 
298 fg. 
299 fg. 
27 
155 fg. 
155 fg. 
266 fg. 
  
  
  
  
Paragraph.
	        
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