Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

330 
II. 
Verzeichniß 
der 
. .... -... 
  
  
  
  
  
  
  
Amtshauptmann- 
schaft, 
in welcher die vor- 
jährige Gestellung 
der Zurückgestellten 
und zeitlich Befrei- 
ten erfolgt ist. 
  
Anmerkung 
a) im Jahre 18. gebornen, 
b) wegen zeitlicher Untauglichkeit in Gemäßheit 6 35, Abf. 2, 
) als Familienernährer nach Maßgabe § 10 a. b., 
d) nach § 10 unter c. und 
e) wegen Berufsbildung nach 6§ 11 des Gesetzes vom 24. December 1866 zurückgestellten Mannschafte 
Geburts- Nummer 
Ta 9 3 S Stand oder des 
der 2# Vor= und Zunamen. oder d te 
Anmeldung. E Jahr. Tag. Ort. Gewerbe. burts- oder * 
liste. Gorben- nisses. 
  
  
  
  
  
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a) Angemeldete aus der laufenden Altersclasse 
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b) Zurückgestellte wegen zeitlicher Untauglichkeit 
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c)ZurückgestellteFamilienernährernach§10a.undb.desGesetzes 
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2c. 
2) Zurückgestellte nach § 10c. des Gesetzes 
2c. 2. 
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e) Zurückgestellte wegen Berufsbildung 
2c. 2c. 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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