Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
Z. Stück vom Jahre 1866. 
  
  
  
  
  
  
17. Deeret 
wegen Bestätigung des erneuerten Regulativs für die Sparcasse der Stadt Oelsnitz 
im Voigtlande; 
vom 8. Januar 1866. 
Me eine Revision des unterm 1 8. November 1851 confirmirten Regulativs für die 
Sparcasse der Stadt Oelsnitz im Voigtlande (Seite 405 fg. des Gesetz= und Verordnungs- 
blattes vom Jahre 1851) stattgefunden hat und Se. Königliche Majestät auf Vortrag des 
Justizministeriums die im § 29, Absatz 2, 4 und 6 des erneuerten Regulativs für gedachte 
Sparcasse enthaltenen neuen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, 
so hat das Ministerium des Innern dieses neue Regulativ dergestalt bestätigt, daß den Be- 
stimmungen desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 8. Januar 1866. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demuth. 
Erneuertes Regulativ 
für die Sparcasse der Stadt Oelsnitz im Voigtlande. 
2C. 2C. 
29. 2c. 2c. 
Verbote gegen Ausantwortung von Pfändern oder Vollstreckung der Hülfe in selbige Fortsetzung. 
sind unzulässig und unwirksam, außer, soweit nach völliger Tilgung der Sparcassenforderung 23 
ein Ueberschuß vorhanden ist. die verpfände- 
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1866. 6 ten Effecten.
	        
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