Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 22. Februar 1866. 
Ministerium des Innern. 
u 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
Regulativ 
für die Sparcasse zu Ehrenfriedersdorf. 
2c. ꝛc. 
8 14. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen sowie die darüber ausgestellten Einlage- 
und Quittungsbücher sind einer Verkümmerung oder Inhibition nicht unterworfen; jedoch 
kann die Abpfändung eines Buches, welches im Besitze eines Schuldners gefunden wird, nicht 
gehindert werden. 
2c. ꝛc. 
  
As 33. Bekanntmachung, 
die Ernennung des Commissars für den Bau der Zittau-Großschönauer 
Staatseisenbahn betreffend; 
vom 24. Februar 1866. 
De Finanzministerium hat den Eisenbahndirector und Advocat 
Wilhelm Adolph Opitz 
zum Commissar für den Bau der Zittau-Großschönauer Staatseisenbahn ernannt. 
Es wird dieß mit der Bemerkung, daß der Advocat Opitz seinen Wohnsitz in Zittau hat, 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 24. Februar 1866. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Schreiner.
	        
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