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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 22. Februar 1866.
Ministerium des Innern.
u
Frhr. v. Beust.
Demuth.
Regulativ
für die Sparcasse zu Ehrenfriedersdorf.
2c. ꝛc.
8 14. Die eingezahlten Gelder nebst Zinsen sowie die darüber ausgestellten Einlageund
Quittungsbücher sind einer Verkümmerung oder Inhibition nicht unterworfen; jedoch
kann die Abpfändung eines Buches, welches im Besitze eines Schuldners gefunden wird, nicht
gehindert werden.
2c. ꝛc.
As 33. Bekanntmachung,
die Ernennung des Commissars für den Bau der Zittau-Großschönauer
Staatseisenbahn betreffend;
vom 24. Februar 1866.
De Finanzministerium hat den Eisenbahndirector und Advocat
Wilhelm Adolph Opitz
zum Commissar für den Bau der Zittau-Großschönauer Staatseisenbahn ernannt.
Es wird dieß mit der Bemerkung, daß der Advocat Opitz seinen Wohnsitz in Zittau hat,
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 24. Februar 1866.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.