Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges
Decret
unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.

Dresden,  den  22.  Februar  1866.

Ministerium  des  Innern.
u

Frhr.  v.  Beust.
Demuth.

Regulativ
für  die  Sparcasse  zu  Ehrenfriedersdorf.

2c.  ꝛc.

8  14.  Die  eingezahlten  Gelder  nebst  Zinsen  sowie  die  darüber  ausgestellten  Einlageund
  Quittungsbücher  sind  einer  Verkümmerung  oder  Inhibition  nicht  unterworfen;  jedoch
kann  die  Abpfändung  eines  Buches,  welches  im  Besitze  eines  Schuldners  gefunden  wird,  nicht
gehindert  werden.

2c.  ꝛc.

 

As  33.  Bekanntmachung,

die  Ernennung  des  Commissars  für  den  Bau  der  Zittau-Großschönauer
Staatseisenbahn  betreffend;

vom  24.  Februar  1866.

De  Finanzministerium  hat  den  Eisenbahndirector  und  Advocat
Wilhelm  Adolph  Opitz
zum  Commissar  für  den  Bau  der  Zittau-Großschönauer  Staatseisenbahn  ernannt.
Es  wird  dieß  mit  der  Bemerkung,  daß  der  Advocat  Opitz  seinen  Wohnsitz  in  Zittau  hat,
hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Dresden,  am  24.  Februar  1866.

Finanz-Ministerium.
Frhr.  v.  Friesen.

Schreiner.