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j. 31.
Special -Etat.
Der nach Anleitung des Haupt- Etats alljaͤhrlich zu verfassende Special-Etat
wird mit den Bemerkungen des Gemeinde-Nates und Bürger= Ausschuses
dem Oberamte zur Genehmigung voxgelegt,
** 32,
Commun-Schadens-Umlage.
Sobald diese erfolgt ist, wird die zu Deckung des Deficht erforderliche
GSummwe (der Commun- Schaden) nach der fär die: Sieuer-Unilage best ehenden Vorschrift
auf die Buͤrgerschaft und übrigen Wlilbuenten unigelegt, und zu Bezahlung
derselben angemessene Zielex bestimmt,
9. 35.
Abrechnung. "
Fuͤr diese ##wohl als für dle #brigen Abgaben- und Pnsligen bücgeellchen
Schuldigkelten zur Gemelnde-Kasse werden wie bisber ordemliche Empfangs und
Abrechmungs-Bücher geführt, und jedem Contribnenten der ihn betreffende Auszug
desselben (Abrechnungs-Zettel, Steuer-Zettel) zugestellt.
Jede geleistete Zahlung wlrd durch den Gemeinde-Pfleger auf der Stelle
in dos Abrechnungs- Buch- eingetragen und im Abrechnungse Zettel bescheinigt.
Am Schlusse des Rechnungs= Jahres wird mit sämmtlichen Contribuenten
abgerechnet.
s. 34.
Besondere Einnahmen.
Auch dlejenigen. Scholdigkeiten, welche der Bürger nicht als solcher, sondern
aus Contracten oder sonstigen speclellen Rechtstiteln zur Gemeinde-Kasse zu entrichten
bat, (z. B. Hfbrchgelder, Holzkaufschlllinge, Zinse, Yachtgelder u. dergl.)
werden im Augenblicke ihrer Entstehung ins Abrechnungs-Buch eingetragen, und
iede auf dieselben geleistete Zahlung im Abrechnungs-Buche und Abrechnungs-Zettek
bemerkt. ·
Alle diejenigen Zahlungen, welche nicht ausdruͤcklich fuͤr andere Zwecke geschehen,
werden zur Sicherheit der Gemeinde vorzugsweise zur Tilgung der Cen-