Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

Regierungs-Bezirke,
bez.  Bundesstaaten

 

 

 

zum  Garde-Corps,  excl.  Train.

 

 

 

 

zur  Infanterie.

 

 

 

 

 

 

zu  den  Jägern  Classe  A
zu  den  Jägern  Classe  B.

 

 

 

 

 

 

zu  den  Kürassieren.

 

 

zu  den  Ulanen.

 

 

 

 

 

zu  den  Dragonern  und
Husaren.

 

 

 

 

 

 

 

 

zur  Artillerie.
zu  den  Pionnieren.

zum  Train  Gur  Ausbildung).
zu  Krankenwärtern.

 

 

 

zur  Maschinen-Compagnie
der  Werft-Didvision.

 

 

 

 

zur  Handwerks-Compagnie
der  Werft-Division.

 

 

zum  See-Bataillon.

 

 

 

 

zur  See-Artillerie.

 

Summa.

befunden  worden:

Es  sind  brauchbar  und  einstellungsfähig

 

 

 

 

 

Fluß-Schiffer.

 

Schiffs-Zimmerleute.

 

Segelmacher.

 

 

 

Maschinisten.

 

Heizer.

 

Maschinenbauer.

 

Büchsenmacher.

pflichtigen  befi
sich:

Unter  den  neben- 



Schneider.

 

 

 

Schuhmacher.

 

 

Sattler  und  Riemer.

 

 

 

 

 

 

 

Summa.

 

 

 

werker  tauglich:

stehend  als  brauchbar  vorhanden,  nur
aufgeführten  Militär-zum  Dienste  als

Außerdem  sind
nden  Oekonomiehand- 



einstellungsfähig  befundenen  Militärpflichtigen.

der  beim  Departements-Ersatzgeschäfte

  im  Bezirke  der

Nachweisung

ten  Infanterie-Brigade  brauchbar  und

Zu  §  111  der  Ersatz-Instruction.

Schema  22.

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