Termin am 1. December.
868
Nachweisung
sämmtlicher im Bereiche des nten Armee-Corps von der (Bezeichnung der Behörde) für den Fall
einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten.
Schema 12 (zu 838).
1.
Wohnort.
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Erläuterungen.
Von den pro 18 als unabkömmlich bezeichneten Offizieren und Mannschaften sind abkömmlich
und deshalb in die vorliegende Liste nicht aufgenommen worden:
1. der Ober-Leutnant der Cavallerie N. N.
2. der Unteroffizier der Infanterie M. M.