Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

G6.
Negierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Domerstag  den  5.  März  1868.

 

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Rekrutenaushebung  für  die  Johre  1868,  1869  und  1870.
—  Gesetz,  betreffend  die  Erhöhung  der  Notariats-,  Erbschafts=  und  Vermächtnißsporteln.  —  Könlgliche
Verordnung,  betreffend  die  internationale  Schifffahrts=  und  Hafenordnung  für  den  Bodensee.

 

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A.)  Gesetz,

betreffend  die  Rekrutenaushebung  für  die  Jahre  1868,  1869  und  1870.

Karl

von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen  Rathes  und  mit  Zustimmung  Unserer  getreuen

  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Einziger  Artikel.

In  den  Jahren  1868,  1869  und  1870  ist  aus  den  entsprechenden  Altersklassen  von
1847,  1848  und  1849  je  die  Zahl  von  fünftausend  achthundert  Rekruten  zum  Dienst
in  dem  aktiven  Heere  auszuheben,  wobei  die  aus  der  betreffenden  Altersklasse  freiwillig
im  Heere  Dienenden  und  die  ungehorsam  Abwesenden  als  gestellt  in  die  Rekrutenzahl
eingerechnet  werden.