G6.
Negierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Domerstag den 5. März 1868.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Rekrutenaushebung für die Johre 1868, 1869 und 1870.
— Gesetz, betreffend die Erhöhung der Notariats-, Erbschafts= und Vermächtnißsporteln. — Könlgliche
Verordnung, betreffend die internationale Schifffahrts= und Hafenordnung für den Bodensee.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
A.) Gesetz,
betreffend die Rekrutenaushebung für die Jahre 1868, 1869 und 1870.
Karl
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes und mit Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Einziger Artikel.
In den Jahren 1868, 1869 und 1870 ist aus den entsprechenden Altersklassen von
1847, 1848 und 1849 je die Zahl von fünftausend achthundert Rekruten zum Dienst
in dem aktiven Heere auszuheben, wobei die aus der betreffenden Altersklasse freiwillig
im Heere Dienenden und die ungehorsam Abwesenden als gestellt in die Rekrutenzahl
eingerechnet werden.