Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

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Erpropriation  von  Grundeigenthum  zur  Erweiterung  des  Bahnhofs  zu  Kieritzsch
durch  die  Einmündung  der  Chemnitz-  Leipziger  in  die  Sächsic-  Baherische
Staatseisenbahn

—  —  welche  Fluren  davon  betroffen  werden  ..

—  von  Grungeigenthum  zu  Erbauung  einer  Eisenbahn  von  Nossen  nach
Freiberg

—  welche  Fluren  davon  betroffen  werden

—  von  Grundeigenthum  zu  Erweiterung  der  an  der  Dresden-  Chemnitzer
Staatseisenbahn  im  Plauenschen  Grunde  gelegenen  Haltestelle  ainsb  ers

—  —  velche  Flur  davon  betroffen  wird

—  von  Grundeigenthum  zu  Erbauung  einer  Staatseisenbahn  oon  Ane
nach  Jägersgrün

—  —  welche  Fluren  davon  betroffen  werden

—  —  Ernennung  des  Commissars  daut

—  von  Gurundeigenthum  zu  Errichtung  eines  Wärterhauses  bei  Section
1334  der  Sächsisch  -Bayerischen  Staatseisenbahn  .

—-—welcheFlurdavon  betroffen  wird

—  von  Grundeigenthum  zum  Baue  einer  Eisenbahn  von  Ch  emnitz  nach
Commotau.  .  ..  ..

F.

Felddiebstähle  —  die  in  88  20  und  22  der  Verordnung  vom  7.  Mai  1858
zur  Ausführung  des  Gesetzes  darüber  vom  11.  August  1855  zetroffenen
Bestimmungen  .

—  (.  Forst-,  Feld-,  Garten-  und  Fischdiebstähle.

Fest  Mariä  V  erkü  ndigung  —  Verlegung  desselben  auf  einen  Sonntag

Feuerv  ersicherungsgesellschaft,  Glavbacher,  —  Concessionirung
und  Sitz  derselben

—  auf  Gegenseitigkeit  zu  Nürnb  erg  Deutsche,  –  Furchezunge  der  derselben
  für  Sachsen  ertheilten  Concession  ..

Feuerversicherungsgenossenschaft,  Sächsicche,  zu  Chemnitz  —-  Con
cessionirung  derselben

Fiscalische  Hüttenwerke  bei  Freiberg  und  Haupthütten  casse  –
diese  Bezeichnung  tritt  an  die  Stelle  der  Benennung:  „Generalschmelz—
administration“

Fiscus,  s.  Prediger-Wittwen-  und  Waisen-Fiscus  zu  Waloheim

Fischviebstähle  —  die  in  §§  20  und  22  der  Verordnung  vom  7.  Mai  1858
zur  Ausführung  des  Gesetzes  darüber  vom  11.  llugust  1855  getroffenen
Bestimmungen  .

—  (.  Forst-,  Feld-,  Garten=  und  Fisch  diebstähle.

Flächeninhalt  für  die  Veranlagung  der  Tabaksteuer  —  Feststellung  desselben.

Ftäch  en=  und  Längenmaaß,  neues,  —  Anwendung  besselben  bei  Messungen
für  Grundstückstheilungen.  .  ..

—-——Fortnulaiedazu..
—  —  die  deshalb  aufgestellten  Hülfstafeln  sind  täuflich  bei  den  Beiirkssteuereinnahmen
  zu  erlangen  "

Fleischerinnung  zu  Dresden  —  die  Anleihe  verselben  wird  genehmigt

 

 

Tag.

29.  Juli

16.  Oct.

21.  Nov.

23.  Nov.

12.  Dec.

5.  Dec.

7.  Dec.

1.  Sept.

13.  Juni
29.  April
16.  Mai

19.  Mai

9.  Mai
1.  Sept.
20.  Oct.

21.  Nov.

2.  Mai

 

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Paragraph.