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heit unerläßlich, denn Explosionen treten am häufigsten bei solchen Stillstandsperioden
ein, wenn die Speisung während derselben unterlassen wird, und nicht selten hat sich
der Wasserstand unvermerkt bis unter die zulässig tiefste Grenze erniedrigt, wenn irgend
welche Undichtheiten, z. B. am Ausblasehahn, an den Speiseventilen 2c., vorhanden
waren. Andererseits ist aber bei dieser Nachspeisung auch eine Ueberfüllung des Kessels
mit Wasser zu vermeiden, weil daraus, namentlich wenn die Dämpfe zum Betriebe
einer Dampfmaschine verbraucht werden, leicht Schäden anderer Art entstehen können.
5. Kommen die Speiseapparate eines Kessels während des Betriebs dergestalt in
Unordnung, daß das für den Kessel erforderliche Speisewasser nicht mehr zugeführt
werden kann, dann ist die Beheizung sofort zu unterbrechen und so lange auszusetzen,
bis dem Fehler abgeholfen ist.
Sollte es dem Heizer trotz aller Vorsicht begegnen, daß der Wasserspiegel unter
den zulässig tiefsten Stand herabsinkt, so ist die unterbrochene Speisung keinenfalls
wieder herzustellen, vielmehr das Feuer sofort vom Roste zu entfernen und die Dampf=
abführung zuerst mittelst der Probirhähne und sodann durch langsames Oeffnen des
Dampfausblaseventils oder eines Sicherheitsventils zu bewirken.
Die Unterlassung dieser Vorsichtsmaßregel ist schon oft die Ursache von Explosionen
geworden, denn Kessel, deren Wandungen infolge Wassermangels theilweise überhitzt
sind, erzeugen bei jäher Zuführung von Wasser in Kurzem so viel Dampf von hoher
Spannung, daß die Festigkeit des Kesselmaterials überschritten werden kann.
6. So lange ein Dampfkessel noch Dampf erzeugt, also auch, so lange im Falle
der Nichtabführung des Dampfes die Spannung desselben noch im Steigen ist, darf
der Heizer seinen Posten nicht verlassen. Es ist ebenso dem Heizer nicht ge-
stattet, sich während der Frühstücks-, Mittags= und Vesperzeit vom Kessel zu entfernen.
Anderen Arbeitern darf das Kesselhaus nicht als Durchgang oder gar als Aufenthalts-
ort dienen. Auch ist es unstatthaft, wenn der Heizer irgend eine seiner Obliegenheiten
einem anderen Arbeiter, wenn auch nur vorübergehend, überträgt.
Der Heizer hat dafür zu sorgen, daß das Kesselhaus frei von Dingen bleibt, welche
die Arbeit hindern oder die Gefahr einer Explosion oder eines Brandes vermehren
könnten.
7. Bei eingemauerten Kesseln werden gegen das Ende der Arbeitszeit die aufge-
gebenen Brennstoffmengen so weit vermindert, daß eben nur die für die Verwendung
des Dampfes gerade erforderliche Dampfspannung erhalten bleibt; auch ist es rathsam,
die Kesseltemperatur durch Anstellung der Speisepumpe herabzuziehen, damit nach
Schluß der Dampfabführung der Druck im Kessel nicht zu hoch ansteigt.
8. Mit dem Schlusse der Arbeitszeit reinigt der Heizer den Rost, entfernt Asche
und Schlacken und verschließt den Zugschieber, sowie die Ofen= und Aschenfallthüren.