Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1871. (37)

—  XxXXXVII  —

 

Verpflegung  der  Truppen  im  Frieden,  s.  Militär.

Verpflichtung  der  Geistlichen  und  Religionslehrer  —  Abänderung  des
Religionseides  derselben,  von  der  essten  evangelisch—  lutherischen  Landessynode
  beantragte

—  —  Eidesformulare  sub  A  und  B

Versendung  von  Drucksachen  durch  die  Post.  .-Versicherungen,

  Annahme  von  –  J.  Concessionirung.

Versicherungsgesellschaft  in  Wien  —  deren  Concession  wird  zurückgezogen

Vertrag  über  die  Erwerbung  der  Löbau-Zittauer  Eisenbahn  für  den  Staatsfiscus
  vom  8.  December  1870.

—  —  Allerhöchstes  Decret  über  die  Ueterahme  zedachier  Bahn  für.
31.  Jan.

Rechnung  des  Staates
—  die  Leitung  des  Betriebs  auf  dieser  Eifenbahn  ist  der  Generaldirection
der  Staatseisenbahnen  übertragen  worden  .  ..
—  —  Auflösung  der  Zittau-Löbauer  Eisenbahngesellschaft

—  zwischen  Sachsen  und  Oesterreich  wegen  weiterer  Vervollständigung

der  gegenseitigen  Eisenbahnverbindungen  vom  29.  September  1869

—  —  Bekanntmachung  desselben.

—  —  wegen  weiterer  Entwickelung  derselben  a  an  der  t  Sthsish-  vehnishen
Grenze  vom  24.  December  1870.

—  —  Bekanntmachung  desselben.

Verwaltungs=  und  Polizeibehörden  —  der  Vertrieb  der  Druckformulare
für  dieselben  wird  dem  Gendarmerie-Wirthschaftsdepot  überwiesen  —
Verfahren  dabe

Volkszählung,  auf  den  1.  December  1870  anberaumt  gewesene,  —  dieselbe
soll  nunmehr  am  1.  December  1871  zur  Ausführung  kommen  .

Vorschußverein  zu  Blankenau  —  Genehmigung  einer  von  demselben  erbetenen
  Ausnahme  von  bestehenden  Gesetzen

—  llandwirthschaftlicher,  allgemeiner,  zu  Marienb  ers  —  wie  vorsehend
—  Zwenkauer  —  wie  vorstehend  ...
—  zu  Zwickau  —  wie  vorstehend

Vorschuß=  und  Sparverein  zu  Borstendorf  —  Bewilligunge  einer  oon  demselben

  erbetenen  Ausnahme  von  bestehenden  Gesetzen
—  —  bergmännischer,  zu  Freiberg  —  wie  vorstehend
—  —  zu  Reudnitz  und  Umgegend  —  wie  vorstehend
—  zu  Zethau  —  wie  vorstehend.  .

Vorschußvereine  zu  Grimma  und  Leisnig  —  denselben  werden  Befreiungen
von  der  Stempelabgabe  bewilligt  ...

W.

Wahlbezirke  für  die  Landessynode  —  deren  Feststellung
Wahlen  zu  dem  Deutschen  Reichstage  —  Ernennung  der  Commisare  zu  cie
—  Verzeichniß  dazu  unter  □#  .
—fSynodalwablen
Wahlmänner,  weltliche,  —  eine  authentische  Erläuterung  der  Bestimmung  im
zweiten  Absatze  des  §  38  der  Kirchenvorstands=  und  Synodalordnung
vom  30.  März  1868  wegen  der  Wahl  derselben  durch  die  Kirchenvorstände

 

Tag.

27.  Juli

13.  Nov.

9.  Nov.

.  Febr.
.Oct.

C□  O-p0

15.  Mai

7.  Juli

27.  Jan.

27.  Juli
22.  Febr.
9.  Juni

19.  Jan.
6.  Sept.

29.  März

20.  März
6.  Sept.

20.  Nov.

30.  Jan.

16.  Febr.

3.  Juni

 

Seite.

179  fg.

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260  fg.

260
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208  fg.

207  fg.

266

4fg.
27  fg.

79

 

Paragraph.
1—6
1—  15
1—6·

Art.  1—18
1—5
1—4